EU-Fahrzeug

  • heute habe ich mal eine Frage, die nichts mit dem Navi zu tun hat.
    Ich habe zum ersten Mal ein EU-Fahrzeug vom Importeur gekauft. Das Fahrzeug hat 2 Jahre Händergarantie.


    Zu dem EU-Fahrzeug habe ich nur eine englische Bertiebsanleitung und kein Scheckheft bekommen.


    Nach geltendem Recht steht mir doch eine deutsche Anleitung zu.


    Das es kein Scheckheft dazu gab, kann ich in soweit verstehen, dass die deutsche Vertriebsorganisation des Herstellers nichts mit dem Fzg zu tun hat. Aber ein Scheckheft hätte doch zumindest für ein anderes Land dabeisen müssen.


    Wenn ich das Fzg mal verkaufen möchte, kann ich dem Käufer nur die Rechnungen vorlegen, die ich bei den Inspektionen bekommen habe. Scheckheftgepflegt läßt sich aber besser verkaufen.


    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen oder seit Ihr anderer Meinung?


    Limbo

  • Hi,


    bei Fahrzeugen, die für den deutschen Markt produziert, und von einem Händler in D verkauft werden, hast Du Anspruch auf eine Deutsche Anleitung und ein Scheckheft.


    Bei einem Reimport musst Du Dich da selbst drum kümmern, oder einen Importeur wählen, der das für Dich übernimmt.


    Wenn Du Pech hast, sind noch technische Änderungen am Fahrzeug fällig.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo HJ,


    sicher mit den Änderungen?
    Soweit mir bekannt, sind alle Fahrzeuge, die eine generelle gültige Zulassung innerhalb der EU haben, ohne Änderungen hier ebenfalls zuzulassen.


    Zumindest hat es dieser Passus mir erlaubt, an meinem Mopped ein anderes Kennzeichen (Grösse) zu bekommen, obwohl die Zulassungsstelle/Regierungspräsidium zunächst nicht mitspielen wollte. Siehe auch die bescheurrten Kleinwagen für 16jährige.


    Gruss


    Wolfgang

  • Nein.
    Keine technische Änderungen. Ich habe dass Fahrzeug (Motorrad) mit deutschen KFZ-Brief erhalten und längst zugelassen.


    Habe das Fzg vorher fotografiert, und Ausstattung und Details mit orginalen Deutschlandimporten verglichen. Am Fzg gibts keine Unterschiede und auch der Farbton entspricht dem der Deutschmarkt-Modelle.
    Nur Bedienungsanleitung und Scheckheft habe ich nicht geprüft.


    Nach BGB hat jeder Käufer eines technischen Geräts zumindest ab einem bestimmten Wert Anspruch auf dt. Betriebsanweisung (z.B. PC). Zumindest Vobis ist mal erfolgreich dazu verurteilt worden.


    Mir ist auch klar, dass ich keine Garantieabwicklung bei einem beliebigen deutschen Vertragshändler bekommen kann. Ich kann aber gegen Bares die Repa dort ausführen lassen, und mit den defekten Teilen die Garantie über den Importeur erstatten lassen. Einfacher ist es (da Motorrad) die Karre zum Importeur zu bringen, und dort die Garantiereparatur ausführen zu lassen.
    Zur ersten Variante hat mir der Händler eine Rechnung einer französischen Werkstatt gezeigt, die er erstattet hat, zur 2ten Variante habe ich einen anderen Kunden gesprochen, der seinen Bock mit dem Pferdeanhänger gebracht hat.


    Limbo

  • Hallo Limbo,


    eines zur Info vorweg: Es muß zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden.


    Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung der Verkäufer. Daher steht Dir die Garantieleistung im Falle eines Defektes zu. In jedem Land, unabhängig ob Re-Import oder nicht. Doch dafür braucht man den Garantienachweis (bei Fahrzeugen halt das Servicebuch). Daher muß es eins geben, egal in welcher Sprache.


    Weitergehende Ansprüche ala Gewährleistung können deutsche Händler verweigern!!! Da bleibt dann wirklich nur der Gang zum Verkäufer.


    Die Betriebsanleitung wird in der Landessprache oder vergleichbar (oftmals Englisch) ausgegeben. Da es kein deutsches Fahrzeug ist, wirst Du mit der englischen vorlieb nehmen müssen. Auch ist mir nicht klar, was das deutsche BGB mit Frankreich zu tun hat (Du schreibst was von einer franz. Rechnung die erstattet wurde, daher gehe ich von Reimport aus Frankreich aus).


    Bei Reimporten sollte man 3 Dinge unbedingt ausgehändigt bekommen: 1. Servicebuch (abgestempelt selbstverständlich), 2. Garantieerklärung des Herstellers und 3. eine Kopie der Ursprungsrechnung mit Bezahltnachweis.


    Greetz Sandman633

  • @Sandmann
    leider muß ich gleich ein paar Mißverständnisse ausräumen.


    Das Motorrad habe ich bei einem deutschen Händler gekauft, der es als EU-Fahrzeug selbst importiert hat. Da er für das deutsche Gesetz als Importeur quasi der Hersteller ist, muß er die Gewährleistung übernehmen, die er im Vertrag auch als "2 Jahre Werkstattgarantie" zugesichert hat.


    Ein früherer Kunde des Händlers hatte innerhalb der Garantiezeit in Frankreich einen größeren Schaden am Motor. Diesen Schaden hat er bei einer Werkstatt seiner Marke (der Händler hat fast alle Marken) reparieren lassen und dort bezahlt. Aus Frankreich hat er die ausgewechselten Teile an den deutschen Händler geschickt. Nach seinem Urlaub hat der Kunde dann mit der franz. Werkstattrechnung und den zurückgesendeten Motorteilen seinen Garantiefall mit dem deutschen Händler/Importeur abgerechnet.
    Wie der Paralellimporteur mit dem japanischen Werk, oder seiner europäischen Vertretung abrechnet, ist mir unbekannt.


    Ich bin der Meinung, dass ich nicht mit der englischen Anleitung leben muß, sondern ebenso wie ein PC Besitzer, anspruch auf eine deutsche Anleitung habe.


    Limbo

  • Du darfst eines nicht vergessen. Du kaufst kein deutsches Produkt, auch wenn es innerdeutsch verkauft wird (sonst wär es ja kein Re-Import).


    Nochmal kurz zur Klarstellung: Gewährleistung =gesetzlich und durch den Verkäufer zu leisten. Garantie = freiwillig und eigentlich immer durch den Hersteller. Wenn der Importeuer in Deutschland sitzt, hat er sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten (und das wird er sicher auch tun). Das er aber als Hersteller gilt, ist mir neu (wo steht das bitte?).

    Wie oben beschrieben, ist eine Garantie freiwilig, die über oder unter der Gewährleistung liegen kann. Und die angebotene 2 Jahres-Garantie gilt nur für den Verkäufer (deswegen steht das auch im Kaufvertrag). Es is aber kein anderer Vertragshändler daran gebunden. Geht der Verkäufer also insolvent, is diese Garantie für die Füße.


    Anders die Garantie, die der Hersteller direkt gewährt. Die hat jeder Vertragshändler zu erfüllen. Weltweit übrigens. Daher auch der Hinweis auf die Aushändigung der Garantiebstimmungen des Herstellers. Das ist im Zweifelsfall das einzige, was Du sicher hast (der Hersteller wird wohl nicht pleite gehen).


    Ist schwer zu unterscheiden und nicht immer ganz einleuchtend, zumal auch eine verschwimmende Grenze existiert, wenn man nicht viel damit zu tun hat. Lies mal


    hier und


    hier Abschnitt Erwerb eines reimportierten Neufahrzeugs in Deutschland


    Zum Thema Betriebsanleitung bitte hier mal schauen. Geht zwar nicht um Motorräder, aber das ist im grundsatz das gleiche.


    Das soll Dich nicht einschüchtern, sondern nur aufzeigen, das ein günstiger Preis nicht alles ist..


    Greetz Sandman633

  • Deine Tips sind sehr gut.
    Ich habe einen Kaufvertrag mit dem deutschen Händler.
    Die Fahrzeuge kommen bei Ihm noch orginalverpackt im Container an, und werden bei Ihm erst fahrbereit gemacht. Als ich mein Fzg bestellt habe, war es noch irgendwo auf dem Schiff unterwegs.
    Zum Fzg habe ich einen deutschen KFZ-Brief und eine "Übereinstimmungserklärung" mit meiner FG-Nr. von Yamaha Motor Europe N.V. mit Sitz in den Niederlanden erhalten.
    Alle Dokumente sind erst im März 05 ausgestellt.


    Der ausgehandelte Preis lag ca 18% unter der Preisempfehlung des Herstellers. Der Händler in meinem Ort wollte nur 7% bei Barzahlung, und höchstens einen Schlüsseranhänger gratis dazugeben.


    Bei dem Importeur werden laufend Fahrzeuge ausgeliefert. Er hat den größten Motorradladen, den ich jemals gesehen habe. Ich habe viele Händler im Umkreis von 100 Km besucht.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Händler kurzfristig Pleite macht.


    Das eine Firma erlischt, kann dir bei jedem Handwerker passieren.


    Limbo

  • Ich denke auch nicht, das Du übers Ohr gehauen werden wirst. Der Re-Import hat sich inzwischen zu einer nicht zu unterschätzenden Branche gemausert.


    Mal abgesehen von den schwarzen Schaafen, die sich da immr mal wieder tummeln (könnt da ein paar Story's erzählen, das glaubt man nicht), gibt es auch viele seriöse Händler.


    Und mal ehrlich: Nur weil das Teil aus Benelux, Spanien oder Frankreich kommt, isses dann schlecher?? In 80% der Fälle (gibt ein paar Fahrzeuge, die werden z.B. extra für Spanien, Italien etc. gebaut) kommen die Teile aus der gleichen Fabrik, vom gleichen Band, von den gleichen Arbeitern zusammengeschraubt. Nur eins geht per Container nach Deutschland, das nächste findet seinen Weg z.B. über Rotterdam zu uns.


    Ein paar Spielregeln eingehalten und man wird auch mit einem Re-Import glücklich. Nur der Ruf macht noch zu schaffen (weil immer was illegales dahinter vermutet wird).


    Greetz Sandman633

  • Natürlich kommen die Fahrzeuge vom gleichen Band, aus der gleichen Fabrik und werden von den selben Arbeitern oder Robotern montiert.


    Allerdings ist die Ausstattung oft anders, und es müssen manchmal andere länderspezifische Bestimmungen eingehalten werden. Was sich durch die EU aber fast erledigt hat.


    Eine zeitlang haben sich die japanischen Fahrzeugbauer damit vor Querimporten geschützt, dass sie für bestimmte Länder andere Farbtöne geliefert haben. Dann gab es hier den Orginal-Lack nicht beim Händler und schon gar nicht als Spraydose. Ein guter Lackhändler mischt aber aus seinem RAL-Sortiment jeden Farbton nach Muster an. Den gibt es dann zwar nicht als Spraydose, aber kleine Lackschäden kann man auch so retuschieren, und ganze Kotflügel gehören sowiso in die Spritzkabine.


    Ich fühle mich übrigens nicht "übers Ohr gehauen". Für die Gewährleistung muß ich nur alle Inspektionen machen lassen. Diese Inspektionen möchte ich auch im Scheckheft eingetragen haben, da sich dadurch der Wiederverkaufswert erhöht.


    Limbo

  • Noch mehr Offtopic in Offtopic!! :gap


    Kleineres Problem bei Reimporten sind aus eigener Erfahrung spezielle Ersatzteile. So kommt es mit unter vor, dass ein ansich dem deutschen gleiches Modell im EU Ursprungsland mit einer anderen Getriebeabstufung unterwegs ist. Im Bekanntenkreis schon vorgekommen, Getriebeteile beim Markenhändler nach Fahrgestellnummer geordert, Getriebe zerlegt und festgestellt passt nix!!! Zurück zum Händler, der dann "ha" ist ja ein Reimport, na dann kann das nicht passen!! Hätte er doch vorher wissen müssen?? Ich vermute der hat meinen Kumpel bewusst auf's Glatteis geschickt!! Neue Bestellung zu echtem Schweinepreis fast Faktor 2 zum D Modell und die bereits gelieferten Teile hat er auch nicht zurückgenommen, da auf besonderen Kundenwunsch bestellt. X( :-D) Daher: AUFPASSEN!!

    Gruß master1964


    Bitte nach Möglichkeit Fragen nur im Forum stellen, ich leiste keinen Support per E-Mail.

  • Es kann Dir auch passieren, dass Du in MeckVorpom einen Lada kaufst, der dann im Urlaub in der CSSR mit gepäck in den Bergen den Geist aufgibt, weil seine Kühlung eben nur für das Flachland ausgelegt ist (tatsächlich passiert). Es ist auch so, dass bei Opel und VW Fahrzeuge, die ab Werk mit Anhängerkupplung ausgeliefert werden, einen stärkeren Kühler-Lüfter bekommen.


    Wenn ich aber nach Fahrgestell-Nr. ein Ersatzteil bestelle, und das Teil paßt nicht zu dem Fzg, hat der Händler, und nicht ich das Problem.
    Als ehemaliger Passat-Kombi Fahrer kenne ich solche Probleme auch, da wurden bei dem 1,2l Kombi die Vorderradbremsen das 1,6l Modells verbaut. Die echten VW-ler wußten Das, aber die Zubehör- und Teile-Händler haben grundsätzlich falsche Bremsenteile verkauft.


    Das Risiko nicht passender Ersatzteile ist bei einem Motorrad recht gering.
    Ersatzteilprobleme kannst Du genauso bei einem für den deutschen Markt gefertigten Auto bekommen, wenn z.B. an dem Auto SAAB steht, dar Motor von Britsh-Leyland, und das Getriebe von Renault stammt (Realität). Ebenso wie es Volvos mit modifizierter VW-Transporter Maschine gibt.


    Limbo