Garmin Reparaturanspruch?

  • Hallo,


    im Dezember 2004 kaufte ich über eine Online Auktion ein Garmin Geko 201. Der Erstbesitzer erwarb das Gerät im Juli 2004 von einem Händler in München. Nun hat das Gerät seit kurzem einen Defekt im Display. An der linken Seite fehlen die Darstellungen ca. 1 mm die gesamte linke Seite hoch.


    Ich schickte das Gerät mit Kopie der Orginalrechnung (Juli 2004) bei dem Händler ein. Es kam unrepariert zurück mit dem Hinweis das Garmin sich weigert das Gerät als Garantiefall anzusehen, da es über eine Online Auktion erworben wurde.


    Kann so etwas sein? Auf den Garmin Seiten gibt es keinen Hinweis auf solche Einschränkungen. Hier steht nur etwas von Zusatzteilen. Oder habe ich etwas übersehen? Kennt jemand diesen beschriebenen Defekt an Garmin GPS Geräten und weiss ob man den beheben kann?


    Vielen Dank


    Oliver

  • So stehts hier... http://www.garmin.de/Service.php, v.a. der allerletzte Absatz dürfte für dich interessant sein.


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    ACHTUNG! Die GPS GmbH übernimmt nur für GPS-Geräte Service und Garantieabwicklung, die über den von ihr autorisierten Fachhandel gekauft wurden. *



    Sehr geehrte GPS-Benutzer,


    hier einige Hinweise in Sachen Service und Gewährleistung:


    * GPS GmbH ist offizieller Distributor der GARMIN Satellitennavigationsgeräte in Deutschland (außer Aviation-Geräte). Geschäftspartner von GPS GmbH sind die GARMIN Händler in Deutschland, die durch die Webseiten www.GARMIN.de in Beratung und Verkauf unterstützt werden.


    * In Fragen des Service und der Gewährleistung wenden sie sich bitte an Ihren Vertragspartner, also an den Händler, bei dem Sie das GARMIN Navigationsgerät erworben haben. So sieht es die Gesetzgebung zum Schutz der Verbraucher ausdrücklich vor.


    * GARMIN-Geräte mit der Amerika-Basiskarte können in Deutschland nicht repariert werden. Sie werden von GARMIN ausschließlich in Amerika angeboten und dort repariert. Bitte wenden Sie sich mit Rückfragen an den Händler bei dem Sie das Gerät erworben haben.


    * Die Amerika-Basiskarte kann weder von Ihrem Händler noch von GPS GmbH durch die Europa-Basiskarte überschrieben, also ersetzt werden. US-Gerät bleibt US-Gerät, Europa-Gerät bleibt Europa-Gerät.


    * GARMIN Aviation-Navigationsgeräte werden durch GPS GmbH in Deutschland nicht vertrieben und können deshalb auch nicht zur Überprüfung oder Reparatur angenommen werden. Es fehlt GPS GmbH dazu die Erfahrung, Ersatzteilversorgung und Zulassung. Bitte wenden Sie sich an einen der deutschen Distributoren von GARMIN Aviation-Geräten.


    * Sollten Sie ein Problem mit Ihrem Gerät haben und Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung haben (24 Monate seit 1.1.2002), so wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie gekauft haben. Legen Sie die Rechnung vor und beschreiben Sie das Problem.


    * Wird ein Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung nicht erhoben, so kann das Gerät zur kostenpflichtigen Überprüfung bzw. Reparatur direkt an GPS GmbH eingeschickt werden: GPS GmbH, Service-Center, Lochhamer Schlag 5a, 82166 Gräfelfing. Die Sendung muss frei Haus eingehen, ausreichend verpackt sein, es muss das Problem klar beschrieben werden und das ggf. mitgelieferte Zubehör mit aufgeführt werden.


    * Um die zu erwartenden Kosten zu erfahren, wird vor der Einsendung empfohlen ein E-Mail an zu schicken. Sie können von Montag bis Donnerstag auch anrufen zwischen 15h - 17h unter der Tel. Nr. 089-858364-0. Bevorzugt bitten wir jedoch, unseren E-Mail Service in Anspruch zu nehmen, da Problembeschreibungen per E-Mail oft auch zu kostenlosen Problemlösungen führen.


    * ACHTUNG, die Überprüfung eines Gerätes ist auch dann mit Kosten verbunden, wenn sich dabei herausstellt, dass es nicht defekt ist! (z.B. vermeintlicher Fehler wegen Fehlbedienung.)


    Mit freundlichem Gruß


    Ihr GPS - Team



    * hierzu ein Zitat aus den Garmin Handbüchern zum Thema Garantie: In Online-Auktionen gekaufte Produkte berechtigen nicht zu Rabatten oder zur Nutzung von Sonderangeboten GARMINs. Auch werden Kaufbestätigungen aus Online-Auktionen nicht als Nachweis für Garantieansprüche anerkannt. Zur Befriedigung von Garantieansprüchen ist stets ein Originalkaufbeleg des Händlers erforderlich. GARMIN ersetzt keine fehlenden Geräte- oder Zubehörteile in Produkten, die in Online-Auktionen erworben wurden.

    Einmal editiert, zuletzt von mr.boombasti ()

  • Hallo Mr. Boombasti,


    genau darum geht es ja.


    Ich nehme werder einen Rabatt noch ein Sonderangebot in Anspruch. Ich habe keine Rechung der Online Auktion, sondern die Orginalrechnung beigelegt. Und ich wollte kein Ersatzteil, sondern eine Reparatur bzw Umtausch.


    Aber mittlerweile kam eine Mail von Garmin. Der Ausschluß soll in den Garmin US Vereinbarungen stehen. Trotzdem tauschen sie mir das Gerät um. Das ist recht entgegenkommend. Zumal ich bezweifele ob das US Recht hier auf deutsche Geräte greift.


    Aber wie heisst es doch:


    Ente gut, alles gut.


    [alte chinesische Restaurant Weisheit]


    Vielen Dank (auch an Garmin)


    Oliver

  • Das Garmin Deutschland kulant im Geräteaustausch ist, dürfte kein Geheimnis mehr sein - da können sich viele andere eine Scheibe davon abschneiden :]

  • Hallo Mr. B,


    das kann ich nun auch bestätigen. Das Paket ging heute bei mir raus.


    Alles Gute


    Oliver