Wie Warnung bei Programmstart abschalten?

  • Bisher war's "NoWarning = 1" in der INI-Datei.
    Wie geht's beim MN|4?

  • Also wenn ich das richtig in Erinnerung habe, geht es bei MN|4 nicht mehr über eine INI-Datei abzuschalten!

  • Geht leider nicht mehr und bei Navigon ist man auch noch stolz darauf.


    Schade das man versäumt hat die elend lange Startphase von MN4 mit diesem schönen Hinweis optisch aufzupeppen um ihn dann ohne Klick in der Versenkung verschwinden zu lassen.


    Dafür hat Navigon, in vorauseilendem Gehorsam, diesen Hinweis ans Ende der Startphase gelegt. Vermutlich ist der PPC so ausgelastet mit der Darstellung der neuen Zappelkarte, daß es nicht anders möglich war.


    Oder Navigon denkt vielleicht auch schon ans kommende Geschäft mit Behörden. Mit Beamtengeschwindigkeit läuft MN4 ja schon.


    Danke Navigon

  • Zitat

    Original von JStehlik
    Bisher war's "NoWarning = 1" in der INI-Datei.
    Wie geht's beim MN|4?


    Leider derzeit nicht möglich.
    Bereits in die Wunschliste aufgenommen.


    Suppengrün

  • Wie schon gepostet ist der nicht entfernbar.


    Der Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Ich weiß, dass er in einigen wenigen Festeinbauten nicht enthalten ist und in anderen Systemen für Pocket PCs auch nicht vorkommt. Warum die sich nicht ans Gesetz halten weiß ich nicht.


    Inzwischen hat sogar Becker, die den vorher nciht hatten eingebaut. Und nicht nur einmal beim Start. Immer beim Wechseln zwischen verschiedenen Funktionen darf man den nochmal wegklicken.


    Ich persönlich mag diese Meldung übrigens auch nicht, weil man sich das eigentlich merken können sollte.

  • gerade wenn man also während der fahrt die funktionen wechselt, kommt die Meldung ???
    Wenn das mal nicht erst recht gefährlich ist und Unfälle verursacht !!!!


    wundert mich übrigens auch, dass Navigon hiermit zugibt, gegen Gesetze verstoßen zu haben, da es ja in der version 1.4 abschaltbar war ?( ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Msch175264 ()

  • @ Cityhunter


    Steht da auch im Gesetzt, was davon, dass 100% verhindert werden muss, das der Kunde das selber wieder ändern kann? Geht doch eh nicht, oder?! ;)


    Die Geschichte über die MN.ini war doch gut. Ihr hab eure Schuldigkeit getan und jeder kann auf eigenes Risko schrauben!


    Und ist auch die Bestätigung des Hinweis vorgeschrieben oder reicht evtl. auch ein Lauftext im Hauptmenü mit dem Hinweis nicht aus?


    Ich will euch hier nicht ans Bein pinkeln, aber wenn man jedes mal diesen Text wegdrücken muss, geht einem das tierisch auf die Nerven. Ich hoffe, Ihr lasst euch da noch nen Kompromiss einfallen. ;D

  • Eigentlich war es ja nur durch einen Eingriff in die Software abschaltbar. Es gab keine Option dafür.
    Wenn jemand in die Software eingreift, was ja theoretisch sogar verboten ist, dann geht das immer aufs eigene Risiko.


    Ich setze mich jedenfalls dafür ein, dass das wieder kommt. Versprechen kann ich es aber nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von CityHunter ()

  • So in der Richtung hab ich mir das vorgestellt. Dann warten wir mal, was kommt.


    Ich hoffe Ihr nehmt die ganzen Kritikpunkte nicht allzu persönlich?! Ich denke mal, dass hier keiner wirklich der Meinung ist, dass Ihr alle nur doof seid oder so. Jeder hat halt etwas andere Ansprüche an die Soft und eigendlich weiß auch jeder dass sich nicht alles umsetzen lässt bzw. eine innovative Soft halt auch nicht ganz ausgereift sein kann. Schließlich kennt man das ja: Kaum bezahlt und aus dem Laden, schon veraltet :gap !


    Von daher ist es natürlich schon schön, wenn man als Kunde die Möglichkeit hat, sich das Programm auf seine Bedürfnisse weitesgehnd anzupassen, wenn man auch nicht alles direkt in der Soft regeln kann, dass es zumindest möglich ist, über Eingriffe in die Soft Anpassungen vorzunehmen bzw. an die eigenen Vorstellungen angepasste Skins zu entwickeln!


    Ich denke mal, dass dies auch für viele hier im Forum ein Kaufargument ist, da man hier doch immer noch was für sich passendes an Tipps und Änderungsmöglichkeiten gefunden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Endkunde ()

  • Zitat

    Original von CityHunter
    Eigentlich war es ja nur durch einen Eingriff in die Software abschaltbar. Es gab keine Option dafür.
    Wenn jemand in die Software eingreift, was ja theoretisch sogar verboten ist, dann geht das immer aufs eigene Risiko.


    Ich setze mich jedenfalls dafür ein, dass das wieder kommt. Versprechen kann ich es aber nicht.


    Dabei hast Du die Unterstützung der mehr als 100 forenteilnehmer ;)

  • Zitat

    Original von CityHunter
    Der Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben.


    Ich warte noch auf die Nennung des Gesetzes (Paragraph und Gesetzbuch), damit ich das selber nachlesen kann.


    ein ungläubiger ...


    Ulli

  • Tomtom has no warning at startup, so i think every company can choose to show a warning or not.

  • Zitat

    Original von spa
    Tomtom has no warning at startup, so i think every company can choose to show a warning or not.


    Hmmmm!
    Dein eigener Satz ;) oder die Aussage von TomTom?
    Wenn das TTs Aussage, dann wäre die Frage, ob das auch EU-Recht ist (wenn es überhaupt eins ist).



    Suppengrün

  • Zitat

    Original von Ulli_T.


    Ich warte noch auf die Nennung des Gesetzes (Paragraph und Gesetzbuch), damit ich das selber nachlesen kann.


    Ulli


    Geht mir genauso; ich hatte diesbezüglich auch nachgefragt, ohne Antwort. Der Grund dürfte einfach sein; eine solche gesetzliche Regelung (wo denn auch; im PDA-Navigationspflichteinstellungsgesetz ;-)...?) gibt es nicht. Jedenfalls gehe ich davon aus, bis eine solche Regelung benannt wird.
    § 23 StVO regelt lediglich Pflichten des Fahrzeugführers (die Bedienung eines Navis ist ebensowenig wie die eines Radios - da gibt es auch keine Hinweise auf die Gefährlichkeit der Bedienung ;) - verboten); keineswegs Pflichten eines Herstellers, auf diese Pflichten hinzuweisen. Anderenfalls müßte ohnehin jedes "Auto- oder Mobiltelefon" beim Einschalten einen solchen Hinweis zeigen, denn deren Bedienung ist nun explizit bei laufendem Motor verboten...


    Bye
    Peter

  • Hallo,


    ich denke, dass ist eher eine versicherungsrechtliche Frage.


    Der MN | 4 ist ja jetzt multitaskingfähig und "fingerbedienbar".


    Man stelle sich vor, in USA fährt einer damit vor einen Baum. Dann brauchen wir uns wirklich nicht mehr über Navigon-Produkte zu unterhalten.....


    Ich denke die Fingerbedienbarkeit ist auch in Deutschland versicherungsrechtlich bei Fragen der Produkthaftung und bei Fragen des Schadensersatzes ein Problem, zwar nicht so latent ruinös wie in USA, aber ein Problem.


    Der MN | 4 verführt zu Bedienungen während der Fahrt.


    Mich nervt das Requester auch, ehrlich.


    Aber ich würde Navigon wirklich nicht empfehlen, es zu entfernen.


    Ich glaube (weiss es aber nicht) dass es etwas anderes ist als bei Handys. Bei Handys gibt es immerhin ein Verbot, so dass derjenige, der wegen der Nutzung des Handys gegen einen Baum fährt, gegen ein Gesetz verstossen hat.


    Erloeser