Während bei stationären Meßpunkten und beliebten Meßfahrzeugstandorten die genaue Position dieser Standorte erfasst werden sollte, ist es ratsam, bei bekannten Lasermeßstellen die Overlay-Position in Fahrtrichtung vorzuverlegen (innerorts bis zu 100 Meter; auf Bundes- und Schnellstraßen bis zu 400 Meter), da bei Lasermessungen die Messung bereits erfolgt ist, wenn man den Meßstandort erreicht hat. Man wird also zu spät vor der Lasermessung gewarnt, da die Messung bereits erfolgt ist, wenn man den Meßstandort erreicht hat.
Vorschlag:
Beim Erläuterungstext zu Lasermeßpunkten dann den genauen Standort erfassen (z.B. Lasermeßung von Brücke, ... aus Bushaltestelle, ... aus Hofausfahrt, usw.).