Nachricht von "www.pocketnavigation.de"
Smartphones in neuen Farben Geocachering bekommt Recht Outdoor-Schutz für das iPad Neues Positionierungsmodul von u-blox zur ganzen News...
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Bitte ändert doch die Textbeschreibung des "Geocaching vor Gericht" ab, das scheint irgendwo her übernommen zu sein.
Was ist passiert: Ein Jäger hat einen Geocache gefunden, der nicht mehr dort lag, wo er hingehörte. Um dem Cacheinhaber die Möglichkeit zu geben, den Cache wieder ins Versteck zu verbringen, hat er ihn offen am Wegrand gut sichtbar abgelegt. Darauhin wurde der Cache von jemand anderem zerstört. Der Cacheeigentümer hat auf Schadensersatz geklagt, weil es sich angeblich um eine wertvolle, handgefertigte Box handelte. Er hat Recht bekommen, da der Jäger gegen seine Pflicht als FINDER einer herrenlosen Sache verstoßen hat. Hätte der Jäger den Cache nicht - in gutem Willen - abgelegt sondern zum Fundamt verbracht, wäre gar nix passiert und auch keine Schadensersatzpflicht entstanden.
Nur so mal zur Klarstellung ...
Gruß Frank
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Hallo Frank,
ich habe den Titel so angepasst wie es auch im Artikel steht. Die Geschichte ist etwas Auslegungssache, denn woher wusste der Jäger das sich der Cache nicht mehr dort befindet wo er hingehört und warum hat er ihn - wenn er denn wusste wo er hingehört - nicht einfach wieder zurückgebracht? Nach einer Begegnung, die ich zusammen mit Tobias letztes Jahr im Wald mit einem Jäger hatte, kann ich mir sehr gut vorstellen das die Angaben der Klägerin stimmen und der Jäger sich eher in seiner Ruhe und bei der Ausübung seiner Tätigkeit gestört fühlte

Viele Grüße,
Benni -
Hallo Frank,
ich habe den Titel so angepasst wie es auch im Artikel steht. Die Geschichte ist etwas Auslegungssache, denn woher wusste der Jäger das sich der Cache nicht mehr dort befindet wo er hingehört und warum hat er ihn - wenn er denn wusste wo er hingehört - nicht einfach wieder zurückgebracht? Nach einer Begegnung, die ich zusammen mit Tobias letztes Jahr im Wald mit einem Jäger hatte, kann ich mir sehr gut vorstellen das die Angaben der Klägerin stimmen und der Jäger sich eher in seiner Ruhe und bei der Ausübung seiner Tätigkeit gestört fühlte

Viele Grüße,
BenniHi Benni,
es ergibt sich bereits aus den Leitsätzen des Urteils, dass hier AUSSCHLIESSLICH entschieden wurde, dass Verstöße gegen die Pflichten als Finder des - herrenlosen - Caches vorlagen. Insofern kann dahingestellt bleiben, wer den Cache entfernt hat ... Das Thema ist bereits Gegenstand der Diskussion in verschiedenen Foren, auch in diversen juristischen. Mich ärgert an der Sache nur, dass nicht sauber sondern medienwirksam berichtet wird - das bezieht sich jetzt nur teilweise auf den Artikel hier - indem bspw. in der Zeitung Stand "Jäger verurteilt, weil er Cache gestohlen hat". Dem ist eben gerade NICHT so. Hier sind die Medien auf den Zug aufgesprungen und machen Meinung an Stelle sauber recherchiert die Entscheidung zu bringen.
Viele Grüße,
Frank -
Hallo Frank,
genau deshalb habe ich das Thema im Rahmen der Kurzmeldungen auch nur angeschnitten. Wenn dazu schon in juristischen Foren diskutiert wird, reicht denke ich eine Verlinkung auf das eigentliche Urteil.
Viele Grüße,
Benni -
Hallo Frank,
genau deshalb habe ich das Thema im Rahmen der Kurzmeldungen auch nur angeschnitten. Wenn dazu schon in juristischen Foren diskutiert wird, reicht denke ich eine Verlinkung auf das eigentliche Urteil.
Viele Grüße,
BenniYepp, das ist prima, dass das Urteil verlinkt wurde!
Viele Grüße,
Frank -
... hätte der Jäger die Kiste nicht zum Fundamt geschleppt .....
