Bürger zeigen "Richter Gaspedal" an

  • Einem Bericht von T-online zufolge :


    Empörte Bürger haben den Richter aus Westfalen angezeigt, der seit Wochen massenweise Raser freispricht. "Es sind zwei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen"
    Wenn der Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt würde, drohen ihm theoretisch bis zu fünf Jahre Haft.


    Man hat den Führerschein gemacht, hat sich dort schön an die vorgegebenen Geschwindigkeiten und Regeln gehalten, um den Führerschein definitiv zu bekommen. Dann hat man den Lappen und fährt durch die Gegend,wie man will, beachtet keine Geschwindigkeitsgrenzen,keine Verbotsschilder usw. So kann's nicht funktionieren ! Wer sich an die Regeln hält, bekommt auch keine Probleme bzw. Strafen, so einfach ist das. Ohne Regeln gäbe es Chaos. Wer Rennen fahren will, bitte auf Rennstrecken anmelden.

  • Es geht bei den Urteilen/Freisprüchen doch garnicht um das unbestreitbare Fehlverhalten der "Raser", sondern um die aufgrund vermeintlich mangelnder Rechtsgrundlage nicht verwendbaren Beweisfotos. So what?

  • Das wurde aber anders dargestellt,


    Ein Richter hat 40 geblitze Raser freigesprochen, der Grund war :


    Der Richter ist der Meinung, dass viele Blitzer, die von der Kommune aufgestellt worden sind, nicht zum Bild der "Gefahrenpunkte" oder "Unfallschwerpunkte" angesehen werden. Sie dienen lediglich dazu, Einnahmen zu kassieren.

  • Bitte nicht den Nebenaspekt zur Hauptbegründung machen:


    Zitat:
    "Punkt 1 seiner Kritik: Der Staat setzt die falsche Methode ein. Das Fotografieren und Filmen der Verkehrssünder zur Beweisführung gründe auf einem Paragrafen zur Bekämpfung von Terrorismus, Spionage und organisierter Kriminalität. „Autofahrer sind aber nun mal keine Schwerstkriminellen”, sagte Knöner der „Neuen Westfälischen“ in Bielefeld.



    Punkt 2: Es gebe keine verbindlichen Regeln für die Orte, an denen die Geschwindigkeit durch Starenkästen, Laserpistolen oder Radarfallen überwacht werden soll. Knöner wittert Geldschneiderei der Kommunen und des Landes. Vom Geldverdienen sei bei den Tempokontrollen nicht die Rede, sondern vom Schutz der Bevölkerung. „Wir brauchen eine Regelung, wie und an welchen Stellen fotografiert werden darf”, sagt er."


    Exemplarisch: Eine der Quellen (mal ganz kurz ergoogelt)

  • Hallo


    Wenn ich's richtig verstanden habe, gehts jenem Richter um eine Entscheidung des BVG [da ging es wohl um die Frage, ob Videos aus einer vedeckten Aufnahme/Überwachung verwendet werden dürfen], bei der er der Meinung ist, dass ein Aspekt [Einnahmen für die öffentliche Hand] nicht berücksichtigt wurde und dies aber hätte der Fall sein müssen. Dies soll seiner Meinung nach erneut geprüft werden... darum seine Entscheidungen. Keine Ahnung, ob das überhaupt so machbar ist.


    Meine Meinung: Ob er damit Bestand hat, wird man [vielleicht] erleben. Auf der einen Seite: Respekt, das könnte das Ende seiner Karriere bedeuten [auch wenn ich seine Meinung nicht teile]... auf der anderen Seite: Der Mann ist 62... bis das entschieden ist, ist er schon a.D. Und das weiß er auch.


    MfG

  • Außerdem muß mal exemplarisch die Frage geklärt werden, wann ein fehlbarer Autofahrer als "Raser" zu titulieren ist. Und das ist wohl bei geringfügigen Übertretungen noch nicht gegeben.


    Also mal schön den Ball flachhalten, denn sonst ist auch jeder, dem mal bei seinem Kind di Hand ausrutscht, ein "Schläger"? Wohl eher nicht. Geringfügige Übertretungen sollten auch als solche bezeichnet werden; Übertreibungen bringen da gar nichts.


    (Sonst könnte man auch Langsamfahrer als notorische Verkehrsbehinderer bezeichnen...)


    Im übrigen hat der Herr Richter meine vollste Sympathie, denn Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit sind die grundlage von Strafzuweisungen jeder Form.


    Grüße
    Fred



    PS: Übrigens sind 2009/2010 durch den Postdienstleister des Berliner Senats 125000 Bußgeldbescheide "verloren" gegangen...


  • Also mal schön den Ball flachhalten, denn sonst ist auch jeder, dem mal bei seinem Kind di Hand ausrutscht, ein "Schläger"? Wohl eher nicht.


    Ja genau.... Deiner Frau schadet es sicher auch nicht, wenn dir mal "die Hand ausrutscht" und du verträgst es sicher auch, wenn du mal was abbekommst.



    Franz :wand

  • Hallo


    Ähhhh... ich dachte es geht um jenen Richter und seine Sichtweise und nicht wer wen "vermöbeln" kann/darf/soll. Ich sehe schon wieder schwarz für den Thread... 8)


    Zum Thema: Ob das Ganze eine Chance hat, mag ich nicht beurteilen... aber da jener Richter sich offensichtlich gegen ein BVG-Urteil auflehnt...


    MfG

  • Da sieht man mal dass Asopos KOMPLETT am Thema vorbei geschrieben hat und es auf "undemokratische" Weise entgegen der zu recht derzeit gültigen Rechtsauffasung von Steinchen noch seine fundamentlose Vermutungsthese zu rechtfertigen versucht.


    Es gibt gültige und ungültige Beweismittel um es mal ganz allgemein auszudrücken.
    Wenn Du z.B. an Deinem Auto im Heck eine Kamera einbaust und auf einer Autobahn die genau 120 erlaubten km/h fährst (ebenfalls mit einer Kamera gefilmt festhälst), dann kannst Du im Abstand von einem Meter hinter Dir 27 mal Beweise haben, dass jemand und viele bis zu einem Meter Dicht hinter Dir fährt!!
    Erstens, WARUM fährst Du nicht gemäß dem Rechtsfahrgebot rechts und nötigst andere dicht aufzufahren (ist meine Meinung und würde ich versuchen abzustellen) und zweitens : Wo kämen wir denn hin, wenn wir alle sowas machen würden. Dies ist kein Beweismittel und hätte vor Gericht NULL Bestand. Und GENAU DARUM geht es. Der Richter hält dieses "Beweismittel" für unzulässig. Um mehr geht es momentan nicht.


    Und der Richter hat NICHTS UND NIRGENDS gesagt, dass Kontrollen nicht zulässig sind und jeder rasen darf und soll. Meine ganz persönliche Bitte an Typen wie Asopos und andere: a)Erstmal mit dem Thama befassen, b)dann mit was es überhaupt in einem speziellen Fall auch speziell im Detail geht beschäftigen und c)nicht die Hälfte oder mehr weg lassen und am Thema vorbei eine undemokratische These auch noch verlangen und gutheisen.


    Zu den Forumsbetreibern: Schade dass hier Themen wie diese einfach so geschlossen werden (sieht man hier, dass einige wieder genötigt werden ein neues Thema zu einem geschlossenem zu öffnen) und es nicht möglich ist, dass jemand seine Meinung oder Anmerkung äußern kann.
    Ich kann nichts dagegen tun, will es auch nicht, verlange auch keine Begründung, aber ich kenne sehr viele Foren und dabei ist mir KEIN EINZIGES Forum bekannt, bei dem so viele Beiträge einfach so geschlossen werden. Da ich allgemeininteressiert bin, falls jemand ein Forum kennt in dem pro Woche so viele Threads einfach zugeschlagen werden, bitte mal sagen. Viel Glück:-) Ich finde die Meinung aller interessant und erlaube mir auch real niemals jemand abzuwürgen, nur weil ich persönlich anderer Meinung bin. Das zollt Respekt gegenüber meinen Mitmenschen aus und bisher kam mir das immer positiv entgegen.


    Möge alles so bleiben wie es ist und besser werden, Gruß Christof

  • Schade dass hier Themen wie diese einfach so geschlossen werden...


    Hallo


    Der letzte Thread zu diesem Thema wurde auf Wunsch des TS geschlossen... steht dort aber auch und ist in der Form Usus hier im Forum... und vielleicht wäre statt der "Klage" eine stille Frage nach dem "Warum" geeigneter.


    Und zu der Frage nach "ungültige Beweismittel"... da das Ganze gegen ein BVG-Urteil gerichtet ist, sieht's wohl wie damit aus? Da gibt es nun einmal ein höchstrichterliches Urteil. Und "Nein"... ich glaube nicht, dass jener Richter im Alter von 50 Jahren so etwas durchgezogen hätte.


    MfG