Das mit der Zwangstrennung ist eine EU-Vorschrift, ob die in der Schweiz gilt, keine Ahnung.
Ich hab nur diesen Artikel gefunden. Ursprünglich war mal geplant, wenn der Kunde nichts vereinbart das mit 50 Euro getrennt wird. Jetzt ist es wohl so geworden, daß der Kunde die Einrichtung der Zwangstrennung selbst verlangen muß. Was natürlich den Unwissenden, so wie ursprünglich geplant nicht mehr schützt.