Das ist mir schon klar.
Nur wenn am 7310 an der Firmware verändert wurde obwohl es baugleich wie das 7210 sein soll, dann sollte dies auch beim 7210 entweder im Rahmen des Sw-updates oder durch ein eigenständiges Firmwareupdate angepasst werden.
LG
Das ist mir schon klar.
Nur wenn am 7310 an der Firmware verändert wurde obwohl es baugleich wie das 7210 sein soll, dann sollte dies auch beim 7210 entweder im Rahmen des Sw-updates oder durch ein eigenständiges Firmwareupdate angepasst werden.
LG
ZitatOriginal von holzwurm68
Das ist mir schon klar.
Nur wenn am 7310 an der Firmware verändert wurde obwohl es baugleich wie das 7210 sein soll, dann sollte dies auch beim 7210 entweder im Rahmen des Sw-updates oder durch ein eigenständiges Firmwareupdate angepasst werden. ...
Hallo holzwurm68
Das war bisher schon gefuehlte 100x Thema in diesem Forum. Ob eine Firma ein Firmwareupdate macht oder nicht, ist recht unterschiedlich zu betrachten. Einige Firmen machen soetwas, andere machen sowas nicht.
Wenn eine Firma nun ein Softwareupgrade zur Verfuegung stellt, dann ist das auch so getestet, das es auf der Firmware des "Upgrademodells" geht. Sollte das nicht funktionieren, dann wird das Upgrade auch nicht zur Verfuegung gestellt.
Daher benoetigt man keine Firmwareupgrade, um die neue MN-Software zu nutzen.
ZitatOriginal von holzwurm68
Das ist mir schon klar.
Nur wenn am 7310 an der Firmware verändert wurde obwohl es baugleich wie das 7210 sein soll, dann sollte dies auch beim 7210 entweder im Rahmen des Sw-updates oder durch ein eigenständiges Firmwareupdate angepasst werden.
LG
Wozu? Wenn an der Firmware nichts geändert wurde, was dem User irgendwelche Vorteile bringen würde (z.B. verbesserte Debugmöglichkeiten), warum sollte man dann die Firmware aktualisieren und dem User ein Stück Software an die Hand geben, mit dem er - falsch angewendet - sein Navi in einen unbrauchbaren "Brikett" verwandeln kann?
ZitatOriginal von SaBo
Es soll auch Menschen geben die ein Radio im Auto haben.
Die Fahrgeräusche der Autos sind dann vollkommen nebensächlich.
Tatsächlich? Man kann ein Radio im Auto haben?
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Ich höre beim Autofahren dauernd Hörbücher und muss das Navi trotzdem nicht bis zum Anschlag aufreissen. Wenn man nun natürlich laut Musik hört, schafft es ein Navigationsgerät kaum, sich Gehör zu verschaffen.
Wobei ich fairerweise sagen muss, dass der Lautsprecher vom 8110 besser ist.
Das TomTom 930 ist auch nur unwesentlich lauter als das 7310, aber ich vermeide, wie gesagt, die hohen Lautstärken, weil ich eventuelle Verzerrungen nicht mag.
Ausserdem sind alle meine Äusserungen hier absolut subjektiv, MIR ist es laut genug.
Regards
Beltane
Eine Frage an die Besitzer des 7310: Es ist ja auch Radar Info enthalten. Ist das jetzt mit Abo oder muss ich mir dieses noch für ein Jahr dazu kaufen oder wie ist das da? Steht ja nix dazu auf der Navigon Seite...
ZitatOriginal von tomkolle78
Eine Frage an die Besitzer des 7310: Es ist ja auch Radar Info enthalten. Ist das jetzt mit Abo oder muss ich mir dieses noch für ein Jahr dazu kaufen oder wie ist das da? Steht ja nix dazu auf der Navigon Seite...
Ich denke, dass Du es überlesen hast: http://www.navigon.com/site/de…ducts/2/subscription/1170
Zitat
Monatliche Updates
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Ja das man es ein Jahr hat nachdem man es extra gekauft hat ist mir schon klar, ich wollte aber wissen, ob es beim 7310 schon mit dabei ist oder ob ich das Abo extra noch kaufen muss.
ZitatAlles anzeigenOriginal von taxus
Nö, glaub ich nicht.
Höchstens normales Denkvermögen.
Leute, was soll das jetzt wieder?
Das haben wir doch schon ausreichend durchgekaut und der Erfindungsreichtum an Ausreden, wieso man das doch legal machen könnte, ist offensichtlich groß!
Nachtrag:
Und außerdem, wer die Beiträge hier im Board mitgelesen hat, müsste eigentlich die Antwort schon längst gelesen haben.
An alle Sheriffs und Deputies!
Damit das auch ein für allemal klar ist.
NAVIGON erlaubt ausdrücklich die Portierung auf eine andere Zielhardware -
einfach mal die AGB´s bzw. Lizenzauflagen lesen !!!! und die eigene Vorstellung durch Fakten ersetzen !!!!!!!!
Bedingung ist aber:
1. Man hat die Software legal erworben! Also bei MN7.4 geht das nur, wenn man das "System" 7310 komplett gekauft hat!
2. Die Software-Lizenz erlaubt zeitgleich nur eine Installation, d.h. auf der Ursprungshardware muss die SW deinstalliert werden. Wenn also einer die SD-Karte vom 7310 in ein 7210 steckt hat er somit auch diese Auflage erfüllt, denn die SW ist ja nur auf der SD.
3. Anpassungen der SW für die neue HW dürfen nicht vorgenmommen werden !
Wenn also einer angibt, dass er sich nun als zweites, drittes, ... NAVIGON-Gerät, ein 7310, zu seinem 7210, 8110, usw gekauft hat, könnte er so vorgehen. Ich kann doch keinem verbieten sich beliebig viele NAVIGON - Geräte zu kaufen. Selbst NAVIGON würde das nicht verbieten! :gap
Das Board würde in solchen Fällen niemals in Schwierigkeiten kommen!
Nur wenn die Umstände oder bestimmte Darstellungen einen einfach Rückschluss auf Missbrauch erkennen lassen.
ZitatOriginal von tomkolle78
Ja das man es ein Jahr hat nachdem man es extra gekauft hat ist mir schon klar, ich wollte aber wissen, ob es beim 7310 schon mit dabei ist oder ob ich das Abo extra noch kaufen muss.
Sorry, dann hatte ich das mißverstanden. Ich gehe mal davon aus, dass es auch einen Gutschein für 3 Monate gibt, aber sicher bin ich mir nicht. Da wirklich nichts zu finden ist, würde ich sicherheitshalber einmal bei Navigon nachfragen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von NavScout
An alle Sheriffs und Deputies!
Damit das auch ein für allemal klar ist.
NAVIGON erlaubt ausdrücklich die Portierung auf eine andere Zielhardware -
einfach mal die AGB´s bzw. Lizenzauflagen lesen !!!! und die eigene Vorstellung durch Fakten ersetzen !!!!!!!!
Bedingung ist aber:
1. Man hat die Software legal erworben! Also bei MN7.4 geht das nur, wenn man das "System" 7310 komplett gekauft hat!
2. Die Software-Lizenz erlaubt zeitgleich nur eine Installation, d.h. auf der Ursprungshardware muss die SW deinstalliert werden. Wenn also einer die SD-Karte vom 7310 in ein 7210 steckt hat er somit auch diese Auflage erfüllt, denn die SW ist ja nur auf der SD.
3. Anpassungen der SW für die neue HW dürfen nicht vorgenmommen werden !
Wenn also einer angibt, dass er sich nun als zweites, drittes, ... NAVIGON-Gerät, ein 7310, zu seinem 7210, 8110, usw gekauft hat, könnte er so vorgehen. Ich kann doch keinem verbieten sich beliebig viele NAVIGON - Geräte zu kaufen. Selbst NAVIGON würde das nicht verbieten! :gap
Das Board würde in solchen Fällen niemals in Schwierigkeiten kommen!
Nur wenn die Umstände oder bestimmte Darstellungen einen einfach Rückschluss auf Missbrauch erkennen lassen.
Und was mach ich dann mit meinem 7310?
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ZitatOriginal von technikfan
.......
Und was mach ich dann mit meinem 7310? ?(:P
Nach dem Test einfach wieder die SD-Karten (zurück)tauschen!
Oder falls das 7310 zur Reparatur war, nach Erhalt die SD wieder ins 7310!
ZitatOriginal von Rammstein
Sorry, dann hatte ich das mißverstanden. Ich gehe mal davon aus, dass es auch einen Gutschein für 3 Monate gibt, aber sicher bin ich mir nicht. Da wirklich nichts zu finden ist, würde ich sicherheitshalber einmal bei Navigon nachfragen.
Naja, vielleicht kann mir ein Besitzer des 7310 noch eine Aussage dazu geben...
@NavScout
Und um diesen allen bekannten Umstand nochmal zu wiederholen, machst du so einen Aufstand?
Es kommt hier wohl allen, auch den von dir negativ gesehenen "Sheriffs und Deputies" genau dieses Wissen:
ZitatOriginal von NavScout
2. Die Software-Lizenz erlaubt zeitgleich nur eine Installation, d.h. auf der Ursprungshardware muss die SW deinstalliert werden. Wenn also einer die SD-Karte vom 7310 in ein 7210 steckt hat er somit auch diese Auflage erfüllt, denn die SW ist ja nur auf der SD
Eben, das macht eben keiner. Da auch Teile der SW bei der erstmaligen Inbetriebnahme in das Gerät kopiert werden.
Und das weißt du auch.
Denn eines ist dir doch wohl klar, es wird keiner von deinen Probanden, am Altgerät (7310) einen Hardreset durchführen
um mal kurz (warum eigentlich?) die SW auf einem 7210 zu testen und dabei rechtlich sauber zu bleiben.
Der Grund für diese "Experimentiersucht" dürfte also klar sein.
Also, auch ich bleibe dabei, wieder eine weitere Ausrede.
Beitrag geändert.
ZitatAlles anzeigenOriginal von SoBa
@NavScout
Und um diesen allen bekannten Umstand nochmal zu wiederholen, machst du so einen Aufstand?
Es kommt hier wohl allen, auch den von dir negativ gesehenen "Sheriffs und Deputies" genau dieses Wissen,
das du so harmlos in deinem Geschreibsel versteckt hast.
Eben, das macht eben keiner. Da auch Teile der SW bei der erstmaligen Inbetriebnahme in das Gerät kopiert werden.
Und das weißt du auch. Würdest du doch sonst nicht so krampfhaft bemüht sein, deine irrige Meinung zu rechtfertigen.
Denn eines ist dir doch wohl klar, es wird keiner von deinen Probanden, am Altgerät (7310) einen Hardreset durchführen
um mal kurz (warum eigentlich?) die SW auf einem 7210 zu testen und dabei rechtlich sauber zu bleiben.
Der Grund für diese "Experimentiersucht" dürfte also klar sein.
Also, auch ich bleibe dabei, wieder eine weitere Ausrede.
1. Ich halte mich kurz, da der Thread ja ein anderes Thema hat! Falls ein weiterer sachlicher Meinungsaustausch gewünscht wird, lass uns das im OT-Forum machen.
2. Ich finde es gut, dass du auch eine eigene Meinung hast, so wie ich auch.
3. Ich "dichte" bei anderen Beiträgen auch nichts dazu was da nicht steht. Bei mir wirst du keine Ausdrücke wie finden wie "in deinem Geschreibsel", "krampfhaft bemüht sein, deine irrige Meinung zu rechtfertigen." usw.
4. Um den von mir genannten zweiten Pkt. der Lizenzauflage zu entsprechen muss kein Hardreset gemacht werden - denn was soll der bringen ohne SD und ohne SD kann man die SW sowieso nicht nutzen.
5. Ein Sachverhalt ist und bleibt ein Sachverhalt oder kurz Fakt ist Fakt.
es wäre vielleicht einfacher, wenn die hier geposteten Fragen etweder beantwortet würden oder eben auch nicht.
Die Frage war, ob schon einer.............
Wenn noch keiner hat, dann ist das die Antwort.
Wenn einer schreibt: ja, ich habe schon.......", wo ist das Problem?
Den Rest können die 2 hinter den Kulissen klären.
Das ewige Fragen nach Beweggründen für eine Frage oder das Posten von juristischem Halbwissen hilft wohl keinem wirklich weiter.
Grüsse