TT und Gewährleisungsrecht

  • Würde gerne etwas aus dem geschlossenen MM thread aufnehmen:


    Zitat

    Original von Castrop-Heiko
    ...
    Der geneigte Interessent sollte allerdings auch bedenken, dass MM das revidierte Gewährleistungsrecht sehr konsequent umsetzt...geht das Navi nach 6 Monaten defekt, habt Ihr ein Problem...
    Grüße vom Heiko


    Kann mir das jemand erklären? Die Hersteller-Gewährleistung hängt doch nicht davon ab, wieviel der Retailer vom Kunden bekommt. TT bekommt bei solch einer MM Aktion den trotzdem den gleichen Preis und nicht ebenfalls 1/4 weniger.

  • Die Gewährleistung gibt der Händler (also MM), nicht TT. Und da ist es auch ohne Aktionsangebot so, das nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Der Kunde muss also beweisen, das der aufgetretenen Fehler im Keim beim Kauf des Produktes schon vorhanden war.


    Was anderes ist die 2 jährige Herstellergarantie, die TomTom selbst gibt. Die hat nichts mit dem Ort zu tun, wo das navi gekauft wurde. Einzig eine Quittung muss vorhanden sein.


    Franz

  • Zitat

    Original von klettermeister
    Würde gerne etwas aus dem geschlossenen MM thread aufnehmen:



    Kann mir das jemand erklären? Die Hersteller-Gewährleistung hängt doch nicht davon ab, wieviel der Retailer vom Kunden bekommt. TT bekommt bei solch einer MM Aktion den trotzdem den gleichen Preis und nicht ebenfalls 1/4 weniger.


    Hallo Klettermeister,


    darum geht es auch nicht.


    Es geht generell um die Auslegung des "neuen" EU-Gewährleistungsrechts. Die Gewährleistung ist defakto zwar von damals 12 auf nun 24 Monate verlägert worden, aber nur in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer/Hersteller nachweisen, das er den aufgetretenen Mangel nicht zu vertreten hat und damit keine Gewährleistung besteht.


    Nach Ablauf der 6 Monate kehrt sich nun die Beweislast um, d.h. der Kunde muss den Beweis antreten, dass der Mangel bereits bei Kauf bzw. kurz nach Kauf der Sache bestanden hat, um seine Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.


    In der Praxis ist es allerdings aktuell immer noch so, dass die Hersteller/Verkäufer den Gewährleistungsfall eher kulant regeln. Castrop-Heiko befürchtet also, dass MM diese bisherige Kulanz nicht mehr aufbringen wird. Dafür sehe ich allerdings keinerlei Anzeichen.

    Einmal editiert, zuletzt von bach_bodo ()

  • Danke Franz und Bodo. Sehe ich genauso wie ihr. Habe mich nur gewundert, ob es rechtlich etwas neues gibt, dass Hersteller oder Händler bei Sonderaktionen irgendwie erlaubt, sich leichter "davonzustehlen".

  • Zitat

    Original von klettermeister
    Danke Franz und Bodo. Sehe ich genauso wie ihr. Habe mich nur gewundert, ob es rechtlich etwas neues gibt, dass Hersteller oder Händler bei Sonderaktionen irgendwie erlaubt, sich leichter "davonzustehlen".


    :applaus :tup ;D schließe mich an.