269+ V 3.3 läuft Falk 2008 - IGO 2008?

  • Hallo,


    das ist mein allererster Beitrag in einem Forum überhaupt...bitte habt Nachsicht wenn ich irgendwelche Forumsfehler machen sollte. Danke!


    Durch dieses tolle Forum konnte ich bereits ein 269+ erfolgreich auf V 3.3 upgraden und Navigon 6.2 zum laufen bringen.


    Läuft auch Falk 2008 und IGO 2008 überhaupt auf dem 269+ und wenn,
    wie muß man vorgehen ?


    Kann ich auch eine größere als die 2 Gig Karte einsetzen?

    Einmal editiert, zuletzt von probiotix ()

  • Hi. Falk weiss ich nicht, igo8 =JA. Ich habe auf mein 268+ ein 4Gb-SD Card. Gruss

  • Nein, das geht nicht, da die iGO8 Lizenz an die originale Speicherkarte gebunden ist.

  • Gemäß hechtsuppe ist IGO 2008 an eine Speicherkartenlizenz gebunden.


    Geht es auch ohne???

  • Zitat

    Original von hechtsuppe
    Ohne kriminelle Energie nicht.


    [Blockierte Grafik: http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/konfus/a015.gif] 
    Ich will mich ja mit Dir keinesfalls streiten aber das ist erklärungsbedürftig...


    Was ist soll daran kriminell sein (wenn es denn so sein sollte und iGO8 mit einer Hardwarebindung -SD-Karte- in DE auf den Markt kommt) diese Software von einer in DE rechtswidrigen Nutzungseinschränkung zu "befreien"?


    Kopierschutzmechanismen zu knacken, das ist sicher kriminell aber das hat iGO ja nicht...
    Es ist ja sicher auch keine "Gutmenschentum" von OEM-Anbietern, wenn diese in DE ihre OEM-Versionen ohne diese Hardwarebindung verkaufen, sondern schlicht und einfach eine Anpassung der Software an die hier gültige Gesetzeslage.


    Gruß tommy 8)


    PS: Möglicherweise kann das (Verbot der Hardwarebindung in DE) ja auch ein Grund dafür sein, dass NavNGo den deutschen Markt so wenig Beachtung schenkt...


  • Die Nutzungseinschränkung ist der Kopierschutz.

  • Zitat

    Original von tommy07
    ..
    Was ist soll daran kriminell sein (wenn es denn so sein sollte und iGO8 mit einer Hardwarebindung -SD-Karte- in DE auf den Markt kommt) diese Software von einer in DE rechtswidrigen Nutzungseinschränkung zu "befreien"?..


    Verwechselst du da nicht etwas?


    Beim Verkauf eines Hardware-/ Softwarebundle (z.B. beim Harman/Kardon) mag dein Einwand zutreffen. Aber imho nicht bei einem reinen Softwareprodukt ohne Hardware. Da hat jeder Softwarehersteller wohl das Recht, seine Software/ geistiges Eigentum kopiergeschützt anzubieten.

    Einmal editiert, zuletzt von fwsurfer ()

  • Ohne das ich jetzt behaupten möchte, dass meine Meinung der Wahrheit letzter Schluss sein kann (dazu fehlt mir die juristische Ausbildung) aber meiner Meinung nach ist das, was iGO mit der Speicherkartenbindung der Software macht, nichts anderes als das was Microsoft mit der Produkaktivierung von Windows veranstaltet (da wird die Software ja auch explizit an eine bestimmte Festplatte gebunden) und beides ist (so wie ich es sehe) nach deutschem Recht nicht zulässig.


    Eine SD-Karte ist eben keine CD oder DVD sondern eher mit einer Festplatte vergleichbar (man kann ja auch andere Anwendungen darauf/-von speichern bzw. nutzen).


    Dadurch das NavNGo die Nutzung der Software auf eine bestimmte Karte(ngröße) beschränkt, stößt der geneigte Käufer ganz schnell auf Einschränkungen, die diesen vor allem Angesichts der Schnelllebigkeit von Software-/Hardwareanwendungen bzw. - anforderungen doch stark beeinträchtigen (können).


    Aber wie gesagt, dass ist meinen Meinung und gegen die Produktaktivierung von MS hat auch noch keiner geklagt... bzw. MS hat auch noch niemanden belangt der die Produktaktivierung umgeht.


    Gruß tommy 8)