Serie X30 und HD-Traffic-Receiver

  • Zitat

    Original von mega
    Immerhin schädigen die sich damit nur selber, wenn wegen schlechterer Texte/Bilder die Geräte schlechter verkauft werden.


    Der Fotograf hat immer das Urheberrecht auf das gemachte Bild. Samsung o.ä. hat das nur ein Verwertungsrecht, das Vertraglich begrenzt ist. Nach dem Umfang der Verwertungsrechte bemisst sich auch das Honorar bzw. Vergütung des Fotografen. Auch im Nachhinein kann der Fotograf noch Honorar oder Vergütung nachfordern. Z.B. wenn die Verwertung zwar im vertraglichen Rahmen, aber einen grösseren Umfang als erwartet hat.


    Insofern gibt es immer jemanden, der Interesse haben könnte, die weitere Verbreitung der Bilder einzuschränken.


    Franz