Blitzerwarner dauerhaft aktivieren

  • Hallo zusammen,


    Kennt jemand eine Möglichkeit wie man auf dem N240L den Blitzerwarner dauerhaft aktivieren kann ? (z.B. über eine Konfigurationsdatei).
    Insbesondere da dieser erst in einem Untermenü aktiviert werden kann ist dies schon ganz lästig dies jedesmal machen zu müssen ..

  • Hallo


    Nein... geht [soweit ich weiß] nicht. Warner muss jedes mal neu aktiviert werden. Ist von Falk - aufgrund der Rechtslage - so gewollt.


    MfG

  • hallo bin neu hier,


    aber das kann doch nicht deren ernst sein? welche rechtslage? ich mein es is ja auch verboten zu schnell zu fahren darum kauf ich mir ja so n ding.... meine güte wieso programmiert da kein crack was für mich???
    das is wirklich widerlig^^

  • Zitat

    Original von MrTall
    hallo bin neu hier,


    aber das kann doch nicht deren ernst sein? welche rechtslage? ich mein es is ja auch verboten zu schnell zu fahren darum kauf ich mir ja so n ding.... meine güte wieso programmiert da kein crack was für mich???
    das is wirklich widerlig^^


    Ist sicher möglich und vielleicht auch relativ leicht. Aber wenn, dann findeste die Anleitung/Datei sicher nicht hier... ;)
    Und ob sich da überhaupt einer Gedanken drüber macht?! Bei soooo vielen Herstellern, Karten, POI-Systemen usw. - wieviele Leute haben denn da genau Dein Gerät und wieviele davon haben Interesse am dauerhaften Warner und wieviele davon können sowas proggen... :)


    Und die Rechtslage sieht es halt so vor! Hier haste nen Text/Urteil dazu:


    Zitat

    Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg geahndet. Das gilt laut Bundesministerium auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre Blitzanlagen anzeigen. Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CD´s mit dem POI-Warner dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden. Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind. (Az 6 F 6/04)

    Einmal editiert, zuletzt von Schtorsch ()

  • hehe danke für den gesetzestext... jetzt wirds aber noch schwachsinniger^^ da das ganze gerät ja verboten ist (sofern die blitzer darauf installiert sind) könnte das dingens ja auch gleich aktiv sein....


    ps: ist schonmal jemand darauf kontrolliert worden??? kann mir das nicht wirklich vorstellen dass es polizisten gibt die navis bedienen können (also jedes einzelne)... müssen doch bestimmt geschult sein!?