P4425 / Akkulaufzeit/MEDION-Support

  • Hallo zusammen,


    bin heute wieder mit vollem Akku genau 12 Km von Neuss in die Innenstadt
    von Düsseldorf gefahren (ca. 40 Minuten)


    AKKU leer !!!


    Hatte das Gerät zuvor den ganzen Tag im Büro mit USB-Kabel per Laptop
    geladen.


    Habe daraufhin mit dem MEDION-Support telefoniert!


    Statement des Mitarbeiters zum Thema:


    Erste Aussage, man wüßte, dass der P4425 permanent versucht eine Bluetooth-Verbindung aufzubauen, dieserhalb enorm viel Strom gezogen würde!


    Weiter, ... das müsste aber mit dem letzten Releas "Dialer 4.01" behoben worden sein ..., auf meine Frage hin, wo denn der "Ausschalter" wäre, korregierte er seine Aussage damit ... dann hat man das in diesem Update wohl vergessen...!?


    Meine nächste Frage, ob dieser Punkt in dem für Ende Januar angekündigtem Update denn mit berücksichtig würde, konnte er weder mit ja noch mit nein beantworten.


    Ein externes Unternehmen programmiert!


    Desweiteren habe ich Ihn darauf aufmerksam gemacht, dass in der Bedienungsanleitung/pdf-Handbuch/Support-Seite ausdrücklich darauf verwiesen wird, das die Bluetoothfunktion deaktiviert werden kann.


    Es handelt sich also hier um eine zugesagte Eigenschaft, die nicht vorhanden ist!!!


    Habe Ihm gesagt, das ich 40 Minuten Betriebszeit auf keinen Fall akzeptiere.


    Werde morgen mit meiner firmeninternen Rechtsabteilung sprechen, ob man im Rahmen der Gewährleistung, vor dem Hintergrund zugesagter und nicht vorhandener Eigenschaften, das Gerät zurückgeben kann.


    Gruss
    Didi0705

  • Wenn eine Eigenschaft zugesagt wurde und die dann nicht vorhanden ist, dann kannst Du es wohl zurückgeben.


    Auszug aus Wikipedia:


    Zitat

    Sachmangel Ein Sachmangel liegt bei den folgenden Voraussetzungen vor:


    Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 I BGB. Liegt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vor, dann liegt kein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne eine solche Vereinbarung liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 I 2 Nr.1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 I 2 Nr.2 BGB.
    Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 I Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insb. aus der Werbung) erwarten kann. Beispiel: Ein Auto wird in der Werbung mit einem Verbrauch von drei Liter angepriesen, während der tatsächliche Verbrauch fünf Liter beträgt.

  • So einfach ists wohl nicht. Es war ja nicht mit deinem Händler vereinbart, dass sich BT ausschalten lässt, oder?
    Ich denk, das Feature ist so nebensächlich, dass man nicht von einem Sachmangel sprechen kann...


    Bin auch kein Jurist und man darf das mit Sicherheit auch anders sehen. Ich würds aber trotzdem mal mit Umtauschen versuchen, falls du das überhaupt willst. Vielleicht nehmen sies ja problemlos zurück.