Frage zu Softwareverkauf

  • Hallo,


    darf ich die Original Software des T7000 verkaufen ?
    Also MN6.2 auf der Original Navigon SD-Card ?


    Habe mir selber die 6.5er Version gekauft, nutze die 6.2er also nicht mehr.


    Oder ist die Software an das Gerät gekoppelt ?


    Gruß und Guten Rutsch


  • Lizenzrechtlich ist der Verkauf nicht erlaubt!

  • Zitat

    Original von souljacker
    Lizenzrechtlich ist der Verkauf nicht erlaubt!


    Wie kommst du auf dies dünne Brett?
    Eine Koppelung von Software an eine bestimmte Hardware ist lt. deutscher Rechtsprechung nicht zulässig.


    Gruß
    bonnie

  • Hallo bonnie,
    die Software kannst Du verkaufen. Am besten für den verkäufer ist, wenn Di ihn eine Kopie des Originalkaufbelegs mitgibst.
    Allerdings müsstest Du alle Sicherungskopien mit verkaufen oder löschen.



    Gruß
    Jarni

  • Hallo Jarni,
    mir musst du das nicht erzählen, ich weiß das. :D


    Gruß
    bonnie

  • Sorry bonnie, die Antwort sollte für kaico sein.



    Gruß
    jarni

  • Zitat

    Original von bonnie


    Wie kommst du auf dies dünne Brett?
    Eine Koppelung von Software an eine bestimmte Hardware ist lt. deutscher Rechtsprechung nicht zulässig.


    Gruß
    bonnie


    Ist das so? Wenn ja frage ich mich, warum wir dann immer die Diskussion führen, ob man die MN6.xx-Version seines "Bekannten/Freundes" auf seinem Gerät benutzen darf oder auch nicht.
    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren! :)

  • Zitat

    Original von souljacker
    Ist das so? Wenn ja frage ich mich, warum wir dann immer die Diskussion führen, ob man die MN6.xx-Version seines "Bekannten/Freundes" auf seinem Gerät benutzen darf oder auch nicht.


    Mit der Software ist eine Ein-Platz-Lizenz verbunden. Bedeutet, daß sie nur auf einem Gerät installiert sein darf. Bedeutet nicht, daß sie an das Gerät gebunden bleibt, mit dem zusammen sie verkauft wurde.
    kaico hat sich eine MN6.5 für seinen vorhandenen PNA gekauft, benötigt also die mit dem Gerät erhaltene MN6.2 nicht mehr. Er darf sie ohne Bedenken der Illegalität verkaufen.
    Im Gegensatz dazu, wird die Software des "Bekannten/Freundes" eher nicht auf dessen PNA gelöscht, oder?


    Gruß
    bonnie

    Einmal editiert, zuletzt von bonnie ()

  • Zitat

    Original von bonnie
    ...
    Im Gegensatz dazu, wird die Software des "Bekannten/Freundes" eher nicht auf dessen PNA gelöscht, oder?


    Gruß
    bonnie


    Das weiß ich natürlich nicht! ;)
    Kann dir aber grundsätzlich folgen.

  • dann mal besten dank für die antworten :)


    die 6.2er Software wird nicht mehr verwendet, da ich ja die 6.5er gekauft habe. Deswegen die Frage nach dem Verkauf.


    Sichereitskopie existiert eh keine mehr, und die SD-card wird dann nächste Woche verkauft.


    Gruss