Hallo Miteinander
"Radarwarner" für CH sind verboten, aber nur für Privatleute !
Gemeinden dürfen Schilder an Strassen montieren "Achtung Radarkontrolle"; sich selber warnen lassen (z.B. von einem Navi, welcher die fest montierten Blitzer im Programm hat) das ist, bei Busse, verboten.
!! Denn hier geht es, nicht um Verkehrssicherheit, sondern um sehr viel Geld; Gemeinden budgetieren Blitzer-Einnahmen in Millionenhöhe, und diese Budgetvorgaben wollen erfüllt sein !
Die Herstellung und den Verkauf solcher Sachen sind straffrei erlaubt, das Mitführen auch, nur die Benutzung nicht.
Da wird gleich zweimal Geld gemacht: der Benutzer wird gebüsst und das Gerät beschlagnahmt, ohne Warner läuft er in die Falle und kann gleich nochmals zahlen !!
Weil aber Quartierbewohner sicher sein wollen, will die Gemeinde den Verkehr beruhigen, das geht am Einfachsten mit einem Schild "Achtung Radarkontrolle" (in dieser Zone muss immer mit Kontrollen gerechnet werden). Für die Privaten stellt das "eine Verhinderung einer Amtshandlung" dar; für die Verwaltung der Gemeinden ist der gleiche Tatbestand eine durchaus sinnvolle strafffreie Sache, aber nur wenn sie es macht !
So, muss man die Rechtslage sehen !
Gruss aus der (geldgierigen) Schweiz, elefanty (fantymueller@gmx.net)