c510 zerstört; kann DVD weiterverkauft werden?

  • @Linuxman


    Meiner Meinung nach ja. Am Besten wäre natürlich gewesen, du hättest den "Schrott" einfach dazugegeben. Der Käufer kann allerdings nur ein Gerät freischalten und du solltest ihm schriftlich den Übergang der Lizenzrechte und die Vernichtung des C510 bescheinigen.

  • Und die Antwort eines dritten eBay-Käufers:


    "Habe mir seinerzeit eine City Navigator V9 NT im Neuzustand gekauft und sie funktioniert, soweit ich weiß, immer nur auf einem Gerät, nämlich mit dem ich es registriere. Liebe Grüße, Robert"


    Fazit also: Es geht. Du kannst die Karte samt gelbem Zettel verkaufen. Schreib die Umstände des Verkaufs aber sicherheitshalber mit in den Artikeltext hinein.


  • Dem ist ZUM GLÜCK nicht so. Jeder haftet nach deutschem Reht für sich selbst. Einer der größten Deppen in diesem Land war, der das Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" das erste mal an irgendeine Baustelle getackert hat. Das kann man zwar vertraglich vereinbaren, aber nicht durch ein Schild verordnen. Allen die diesem nachfolgten sind eigentlich nicht weniger bedeppert.


    Allerdings sieht das Recht einige Privilegien vor
    Kinder bis 7 Jahre: keine Haftung (Pech für den Geschädigten, er bleibt auf seinem Schaden sitzen)
    bis 10 Jahre: keine Haftung im motorisierten Verkehr (außer bei Vorsatz) (Pech für jeden Autofahrer, dem ein Kind vor sein Auto läuft und er deswegen gegen eine Laterne fährt)
    bis 18 Jahre: nur wenn er für seine Tat verantwortlich zu machen ist, soll heißen, wenn er auf Grund seiner Reife erkennen musste, dass sein Handeln einen Schaden verursachen konnte. (Pech für jeden, der auf einen besonders unreifen ;) Jugendlichen trifft)
    ab 18 Jahre: voll deliktsfähig


    !!ABER!! es gibt private Haftpflichtversicherung, die den Mist, den die Kindern verzapfen, doch abdecken, aber in finanziell sehr eingeschränkten Umfang. Das hilft nicht, wenn mein 2 Jähriger den Tanklaster im Straßengraben versenkt, aber hilft die Freundschaft zu erhalten, wenn der DVD-Player mit Salami gefüttert wird.

  • AXSO.


    Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Eltern nicht Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

  • Meinen c510 hatte ich umgetauscht, weil beim Kauf noch Kartenversion 8 dabei war, obwohl Version 9 schon im Handel.
    Aber mit der noch auf dem Rechner befindlichen Version 8 hat mir mein neuer c 510 was gehustet.

  • "Logisch - oder nicht logisch" - das ist doch die Frage.


    Dem c510 als solchem kann es doch egal sein, mit welcher Version er gefüttert wird. Und wenn er bei V 8 streikt, warum soll er dann also eine "fremde" V 9 akzeptieren?
    Meine Zweifel hinsichtlich problemloser Übertragung bestehen weiter.