ZitatOriginal von Ralph525
wenn man in urheberrechtlichen geschützten Softwaren rumfummelt gibt es Ärger..... ;D..........
Nein.
Wenn man in urheberrechtliche Geschützen Programmen rumfummelt, gibts keinen Ärger.
Ärger gibts dafür, wenn man öffentliche Beschreibungen liefert, was man (im Detail) wie (im Detail) gemacht hat, UND wenn sich der Lizuenzhalter dann zu Massnahmen entschliesst.
Und den gleichen Ärger gibts, wenn man die geänderten Programme verbreitet.