ZitatSolange Rechnung vorhanden ist, wird das Gerät zurück genommen. Punkt. SD Karte musste ja zur Funktionsüberprüfung in das Gerät gesteckt werden.
- das klingt zwar logisch, wird jedoch von NAVIGON verwehrt. Siehe hier: Rosstäuscherpraktiken
Deshalb sollte jeglicher "Geschäftsverkehr" mit NAVIGON vorher gründlich geprüft werden - wurde ich jedenfalls wiederholt in diesem Forum belehrt.
Veraltete Karten, fehlerhafte Navisoftware gegen gutes Geld - das ist scheinbar einziges Verkäuferrecht bei NAVIGON. Kein Recht auf Prüfung und Rücktritt - so jedenfalls bei mir. Das wird durch Rosstäuschertricks Unterlassungen ausgehebelt.