KT Version 1.2 - rechtliche Problematik bei Verwendung des Radarfallenwarners

  • Hallo,


    bei KT erscheint ja unter Radarfallenwarner ein rechtlicher Hinweis.


    Hier wird ja u.a. auch geschrieben:
    ... dass der Betrieb und das Mitführen von technischen Geräten zur Anzeige ... von Geschwindigkeitsmessungen ... nicht zulässig sind.


    Bei KT ist ja der "Radarfallenwarner" serienmäßig eingebaut. Ist die Nutzung des Programms somit rechtlich überhaupt zulässig? Wie kann ich aus dem Menue den Radarfallenwarner komplett entfernen, da ich bei einer Polizeikontrolle keinen Stress mit den "Grünen" haben will?


    Gruß


    Andreas

  • Zitat

    Original von ASpehni
    Bei KT ist ja der "Radarfallenwarner" serienmäßig eingebaut. Ist die Nutzung des Programms somit rechtlich überhaupt zulässig?


    Nein, zumindest in Deutschland nicht.
    Alleine die Möglichkeit technische Überwachungsanlagen ortsbezogen anzeigen zu lassen ist ausreichend um das Gerät einzuziehen und ein Bußgeld und ggf. Punkte in Flensburg zu verhängen, selbst dann, wenn das betreffende Gerät nicht in Betrieb ist.
    Die Software-/Gerätehersteller begeben sich somit bewusst in eine rechtliche Grauzone (von tatsächlichen Beschlagnahmungen ist bislang nichts bekannt geworden).
    Beim FSC Loox N1x0 kann man den POI-Warner zumindest manuell deinstallieren.
    Beim KlickTel geht das m.W. nicht (zumindest hab ich die Überwachungspunkte noch in keiner Datei gefunden, vermute aber, dass sie in der ganz "normalen" POI Datenbank mit drin sind).
    Bei Destinator, Route 66 und TTN liegen die Überwachungspunkte in einzelnen Dateien vor. Trotzdem reicht eigentlich auch hier die reine Möglichkeit der Software vor solchen Überwachungspunkten warnen zu können.


    Da bislang diesbezüglich aber weder kontrolliert noch geahndet wird sehe ich das ganze aber eher als reine Drohgebärden an.


    Sascha

  • Der Support von KT teilte mir mit, dass eine Deinstallation des Blitzerwarners bzw. eine Entfernung as dem Nutzermenue nicht möglich ist.


    Dort ist man aber der Meinung, dass eine Deaktivierung der Funktion ausreichen würde um ungestraft bei einer Kontrolle zu bleiben. ?(


    Gruß


    Andreas

  • Zitat

    Original von ASpehni
    Dort ist man aber der Meinung, dass eine Deaktivierung der Funktion ausreichen würde um ungestraft bei einer Kontrolle zu bleiben. ?(


    Tolle Meinung.
    Recht wird aber anders gesprochen, im Zweifelsfall nämlich vor Gericht.
    Und da hat der Support von KlickTel nichts zu vermelden.


    Nur gibt es bislang offenbar nicht einen einzigen Präzedenzfall in Deutschland, nur Mutmaßungen darüber, wie der Gesetzestext genau zu interpretieren sei.


    Sascha



  • ... also Mut zur Lücke!


    Gruß


    Andreas