C-IQ Blitzerinfos für Deutschland nicht mehr erhältlich

  • Sorry, hatte den Beitrag versehentlich im "VDO Dayton RADIO- & MONOCHROME-Navigation" Forum gepostet, aber ist da ja auch relevant.


    Ist ja super, und meine Freischaltung läuft Ende Juni aus. Hätte man das nicht früher ankündigen können, dann hätte ich nochmal verlängert.

    Wird es evtl. ein (umbenanntes) Nachfolgeprodukt geben, mit legalisierter Bedienmöglichkeit?

    Gruß,
    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von sunfreak ()

  • Gut das meine Blitzerinfo noch recht frisch ist (2 Monate) :sonne :bounce1

  • Zitat

    VDO Dayton hat die C-IQ Blitzerinfos für Deutschland eingestellt.


    Blitzerinfos können für das Land Deutschland somit nicht mehr geordert werden.


    Somit werden die laufenden Freischaltungen einfach auslaufen und dann nicht mehr funktionieren.


    ?( X( :schimpf :schimpf :schimpf


    Kann mir mal jemand sagen warum die Blitzerinfos in D eingestellt werden, in Ö und CH gibts die doch noch weiterhin.


    Gruss Intruder

  • Aus Oldenfelder Rummelsburg - Auto und Verkehr


    Hüten Sie sich davor...
    Vorsicht Blitzer ...ihre nützliche Navigationsanlage mit verbotenen Zusatzoptionen auszustatten, sonst kann es sein, dass Sie Ihre Navigationsanlage abgeben müssen, vier Punkte in Flensburg bekommen und noch ein Bußgeld zahlen müssen.
    Wie der ADAC in seiner Mitgliederzeitschrift berichtet, gibt es da eine ganze Reihe von Anwendungen unter anderem auch Software, die vor stationären Radaranlagen warnt. Die unter Namen wie "Blitzerinfo" oder "Blitzgeräte-Hinweis" kursierenden Programme sind für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und sollen auch recht problemlos installierbar sein. So weit, so gut was aber viele Anwender nicht wissen: sie bringen sich damit in eine juristisch unangenehme Lage, wenn diese Blitzwarnprogramme mit dem Navigationssystem verknüpft werden, wie es der ADAC nennt, also in dem Navigationssystem installiert bzw. dort die Daten eingespielt werden.
    Dann nämlich ist nicht nur der Betrieb, sondern bereits das Mitführen des Navigationsgerätes verboten (§ 23 Abs. 1b StVO) und kann seinem arglosen Besitzer auf diesem Wege ein Bußgeld von mindestens 75 Euro und einer "Sonderzuteilung" von vier Punkten einbringen. Darüber hinaus kann das "Navi" auch eingezogen werden.
    (Quelle: ADAC motorwelt 12/2005)