Wertminderung berechnen

  • Hallo,
    ich hoffe, mit meiner Frage hier richtig zu sein; jedenfalls habe ich keine passendere Abteilung gefunden.


    Vor ein paar Tagen wurde mein Auto aufgebrochen und das Navigationssystem gestohlen. Das Gutachten, das im Versichererauftrag in der Werkstatt angefertigt wurde, sieht (bis auf die Selbstbeteiligung) keinerlei Abzuege vor, beruecksichtig aber nicht das Navigationsgeraet, da die Rechnungen dem Gutachter nicht vorlagen. Auf telefonische Anfrage teilte mir die Versicherung mit, dass bei Geraeten, die aelter als ein Jahr sind -meins war fast zwei Jahre alt, das Fahrzeug selbst drei Monate aelter- ein Abzug fuer den Wertverlust angebracht werden wuerde. Deren Hoehe oder Berechnung konnte oder wollte man mir nicht nennen.


    Jetzt interessiert mich natuerlich, ob ich einen Abzug hinnehmen muss (das Geraet wird noch immer unveraendert gefertigt und verkauft) und falls ja, in welcher Hoehe. Wie kriege ich das heraus?

  • denke, dass du ersteinmal beweisen musst, dasss ein navi eingebaut war. dann ist das bestimmt als zubehör zu werten und der versicherung extra zu melden (bei den meisten jedenfalls, einige versichern bis zu einem betrag X automatisch mit).


    als wertverlust würde ich die differenz annehmen, die zwischen neupreis und dem marktüblich für ein gebrauchtgerät gleicher bauart und gleichen alters aufzuwenden betrag liegt. beispiel:
    dx r 70 neu für 1300 EURO, nach einem jahr derzeit gebraucht bequem für 800 erhältlich. minderung also rund 500 EURO.

  • Ich bin muss sagen das ich nicht davon überzeugt bin das dein Navi in diesem Fall mit versichert ist. Ich dachte das man dem Versicherungsträger das navi direkt nach Einbau melden muss, damit es versicherungstechnisch mit abgedeckt ist. Aber wenn ihr euch da sicher seit!?

  • Abegesehen davon, daß es nichts mit der Wertermittlung zu tun hat, kann ich Dich beruhigen: das Navi war von Anfang an eingebaut; das Fahrzeug hat also keinen einzigen Meter ohne Navi zurückgelegt. Somit ist es der Versicherung natürlich auch bekannt, denn sie hat ja eine Rechnungskopie des Fahrzeugs erhalten.


    Daß das Navi nicht so alt ist wie das Fahrzeug und der Monitor zudem nicht so alt wie das Navi, liegt an der ausdauernden und wiederholten Aktivität böser Buben. X(
    Aber auch darüber ist die Versicherung bestens informiert, denn schließlich hat sie den Schaden reguliert.

    3 Mal editiert, zuletzt von ()

  • Ich hatte mal bei meinem Golf IV den Travel Pilot Dx-R52 drinnen, ich musste es mit versichern damit ich beim Diebstahl das geld zurück bekomme 9,71 mehr im monat :O

  • Ich kenne das so, daß alles, was fest eingebaut ist, auch versichert ist. Eine dem entgegenstehende Klausel kenne ich nicht. Wie lautet sie denn bei Dir?

  • Zitat

    Original von denni
    Ich hatte mal bei meinem Golf IV den Travel Pilot Dx-R52 drinnen, ich musste es mit versichern damit ich beim Diebstahl das geld zurück bekomme 9,71 mehr im monat :O


    Das ist auch mein Wissensstand. Die genaue Klausel kann ich dir im Moment leider nicht sagen.

  • Bei der Allianz sind Navigationssysteme zuschlagsfrei in der Kasko bis 5000 Euro Neuwert mitversichert.Man sollte dies jedoch dort anzeigen(Typenbezeichnung),damit es von Anfang an keinen Ärger im Schadenfall gibt.
    cu Webbie

  • Original von webboris

    Zitat

    Bei der Allianz sind Navigationssysteme zuschlagsfrei in der Kasko bis 5000 Euro Neuwert mitversichert.Man sollte dies jedoch dort anzeigen(Typenbezeichnung),damit es von Anfang an keinen Ärger im Schadenfall gibt.


    Leider bin ich bei der Concordia und nicht bei der Allianz ;(

  • Hallo


    grundsätzlich gilt, fest eingebaute Teile im Fzg wie zB Radioanlage oder Navi sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert
    jetzt kommt das große aber! ;)
    bis zu einem bestimmten Betrag (ich kenne es von meiner Versicherung bis 3000 Mark :-)) beitragsfrei, was an Zubehör INSGESAMT! darüber hinausgeht muß
    dann gegen Zuschlag mitversichert werden


    Dabei muß das komplette Sonderzubehör am Fzg gerechnet werden sprich die Radioanlage + das Navo + evtl umbauten am Fahrwerk + evtl Einbauten die nicht Serienmäßig sind, also alles was man an seinem Wagen verändert/schönert hat wird dann als Wert zusammengerechnet.


    Eine genauere Aufschlüsselung findest du in den Versicherungsbedingungen die Deinem Vertrag mitgeschickt wurden.
    Da steht es für Deinen Vertrag verbindlcih drin,
    denn um es noch etwas komplizierter zu machen,
    jeder Tarif und die somit zugrunde gelgeten Bedingungen können, je nach Vertragsabschluß auch wieder differieren



    Zur "wertermittlung" des Navis gibt es wenn ich mich richtig erinnere (aber nagelt mich nicht drauf fest!) ebensolche "Schwacke" Tabellen für Radios (somit bestimmt auch mittlerweile für Navis) wie es sie zB für Autos gibt.


    Wie hoch der Abzug sein wird bin ich auch überfragt... sorry, einen konkreten Wer kann ich dir auhc nicht nennen,
    evtl bringt dich eine suche über schwacke.de weiter, evtl haben die sowas aufgelistet?