Hallo,
ich hoffe, mit meiner Frage hier richtig zu sein; jedenfalls habe ich keine passendere Abteilung gefunden.
Vor ein paar Tagen wurde mein Auto aufgebrochen und das Navigationssystem gestohlen. Das Gutachten, das im Versichererauftrag in der Werkstatt angefertigt wurde, sieht (bis auf die Selbstbeteiligung) keinerlei Abzuege vor, beruecksichtig aber nicht das Navigationsgeraet, da die Rechnungen dem Gutachter nicht vorlagen. Auf telefonische Anfrage teilte mir die Versicherung mit, dass bei Geraeten, die aelter als ein Jahr sind -meins war fast zwei Jahre alt, das Fahrzeug selbst drei Monate aelter- ein Abzug fuer den Wertverlust angebracht werden wuerde. Deren Hoehe oder Berechnung konnte oder wollte man mir nicht nennen.
Jetzt interessiert mich natuerlich, ob ich einen Abzug hinnehmen muss (das Geraet wird noch immer unveraendert gefertigt und verkauft) und falls ja, in welcher Hoehe. Wie kriege ich das heraus?