... solange Ihr nicht gestellungsbefreit seid, muss wohl oder übel die Ware "gestellt werden".
Wenn ein KEP bei euch anliefert, hat dieser meist die Zollformalitäten erledigt. Ansonsten haben die meisten anderen nur Glück gehabt.
Leider haben wir hier in Deutschland immer noch Gestellungspflicht laut Zollkodex und der Durchführungsverordnung.
Mfg.
Wilfried
(Zollsachbearbeiter bei einer Spedition)