Hallo.
Mit dem Kauf einer Ware oder eine Information erwerbe ich in erster Linie die Nutzungsrechte an einem Produkt.
Selbstverständlich muß der Nutzer einer Ware zuvor ein Nutzungsrecht erwoben haben.
Ebensowenig wie ich ein Auto von 2 Personen gleichzeitig gefahren oder ein Buch von 2 Personen an ebenso unterschiedlichen Orten gelesen werden kann, weil dann nämlich zunächst eine Vervielfältigung des Produktes vorgenommen worden sein muß, darf eine digitale Information in Form einer Kopie weitergegeben werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ware zunächst verändert wurde (z.B. in ein anderes Format umgewandelt wurde).
Das erstellen einer Kopie oder die Weiterverarbeitung einer Information bezieht sich ausschließlich auf die "eigene"
Nutzung. Das schließ nicht aus, das ich für die Weiterverarbeitung zwecks privater Nutzung eine andere Person beauftrage.
Der Anbieter einer Webseite, über den der Austausch der Kopien erfolgt, dürfte sich sogar mitschuldig machen (sie Musiktauschbörsen), wenn er Möglichkeiten schafft, die den Austausch von Kopien ermöglicht.
Das Problem liegt doch vielmehr darin, daß sich die Nutzer nicht an die Nutzungsbedingungen halten und die Hersteller entsprechen reagieren, um ihre Investitionen zu schüzten, deshalb digitale Informationen verschlüsselt und damit die Nutzung leider sehr einschränkt. Eine Nutzung von Informationen ist dann ggf. mit anderen Werkzeugen unmöglich, obwohl dies nicht verboten wäre. Der Autor der Information erschwert damit die Nutzung und ist sich eigentlich auch bewußt, daß er damit den legalen Nutzern (also denen, die ein Nutzungsrecht erworben haben) das Leben schwer macht.
Ggf. hat der Autor Teile seiner Informationen zur Weiterverarbeitung selbst irgendwo eingekauft (bei Dornier z.B.) und muß Lizenzgebühren hierfür bezahlen - ist also ggf. sogar nachweispflichtig, wieviel Lizenzen er selbst wiederum verkauft hat. Das kann bedeuten, daß der Weiterverarbeiter, z.B. die Landesvermessungsämter, selbst dafür sorgen müssen, daß dieser Nachweis auch gelinkt und keine unauthorisieren Kopien in Umlauf kommen, soweit dies möglich ist. Also wandelt er die Daten in ein Format um, die wiederum eine Weiterverarbeitung zum Zwecke der Vervielfältigung einschränkt und schließt mit den Herstellern solcher Produkte ggf. selbst weitere Lizenzverträge, indem er diesen den Entschlüsselungscode ggf. auch gegen Entgeld zur Verfügung stellt. Der Hersteller der Werkzeuge zur Nutzung der digitalen Information hat ja ebenfalls Interesse, die verschlüsselten Information zu nutzten, um eine möglichst große Nutzungsvielfalt seines Werkzeuges zu ermöglichen.
Er gleicht damit aber auch gleichzeitig die finaziellen Verluste, die generell durch Kopien entstehen etwas aus, weil der Hersteller der Information sowohl vom Nutzer als auch von Hersteller des Werkzeuges ggf. Lizengebühren erhält. Es entsteht also ggf. eine finanzielle Abhängigkeit zwischen Autor der Information und dem Hersteller des Werkzeuges zur Nutzung dieser.
Man kann es nicht anders sagen, aber hier macht Fugawie vermutlich die Sache einfach besser als OZI und geht wohl auf die Hersteller der digitalen Karten selbst zu, sonst wäre Fugawi nicht so kompatibel mit den div. Verlagen von digitalen Karten. Andererseits ist es für mich unverständlich, daß die Verlage kein höheres eigenes Interesse entwickeln, mit möglichst vielen Herstellen von Werkzeugen Abkommen zu schließen. Vielleicht liegt es einfach am Image von Ozi ? Das ist Shareware und damit vielleicht für viele Verlage etwas Halbseidenes ?!? Oder aber die Nutzer von Shareware haben dieses halbseidene Image.
Im Kompass-Forum (GPS-Software --> Digitale Karte und PDA) habe ich ja gerade die Tage kräftig abgelästert, weil mir die Inkompatibilitäten als OZI-Nutzer inzwischen gewaltig auf den Nerv gehen. Vielleicht sollten das viel mehr Nutzer von Ozi machen und die Verlage gehen dann vielleicht selbst auf OZI zu, denn die Kosten für die Erstellung eines entsprechenden Formates für Ozi dürften im Verhältnis zu den Umsatzmöglichkeiten gering sein, zumal OZI selbst noch nicht einmal ein Werkzeug anbietet, welches die Umwandlung in ein kompatibles Format ermöglicht und darüber hinaus verlustbehaftet durch Farbreduktion konvertiert, somit sogar besser vor unlizenzierter Nutzung schützt als Fugawi.
Wir haben es also ein klein wenig selbst in derHand, welche Formate von den Verlagen zur Verfügung gestellt werden.
Es grüßt Euch
Martin