Top50 - Kopien, Rechtslage UrhG

  • Hallo.
    Mit dem Kauf einer Ware oder eine Information erwerbe ich in erster Linie die Nutzungsrechte an einem Produkt.
    Selbstverständlich muß der Nutzer einer Ware zuvor ein Nutzungsrecht erwoben haben.
    Ebensowenig wie ich ein Auto von 2 Personen gleichzeitig gefahren oder ein Buch von 2 Personen an ebenso unterschiedlichen Orten gelesen werden kann, weil dann nämlich zunächst eine Vervielfältigung des Produktes vorgenommen worden sein muß, darf eine digitale Information in Form einer Kopie weitergegeben werden.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ware zunächst verändert wurde (z.B. in ein anderes Format umgewandelt wurde).
    Das erstellen einer Kopie oder die Weiterverarbeitung einer Information bezieht sich ausschließlich auf die "eigene"
    Nutzung. Das schließ nicht aus, das ich für die Weiterverarbeitung zwecks privater Nutzung eine andere Person beauftrage.


    Der Anbieter einer Webseite, über den der Austausch der Kopien erfolgt, dürfte sich sogar mitschuldig machen (sie Musiktauschbörsen), wenn er Möglichkeiten schafft, die den Austausch von Kopien ermöglicht.


    Das Problem liegt doch vielmehr darin, daß sich die Nutzer nicht an die Nutzungsbedingungen halten und die Hersteller entsprechen reagieren, um ihre Investitionen zu schüzten, deshalb digitale Informationen verschlüsselt und damit die Nutzung leider sehr einschränkt. Eine Nutzung von Informationen ist dann ggf. mit anderen Werkzeugen unmöglich, obwohl dies nicht verboten wäre. Der Autor der Information erschwert damit die Nutzung und ist sich eigentlich auch bewußt, daß er damit den legalen Nutzern (also denen, die ein Nutzungsrecht erworben haben) das Leben schwer macht.
    Ggf. hat der Autor Teile seiner Informationen zur Weiterverarbeitung selbst irgendwo eingekauft (bei Dornier z.B.) und muß Lizenzgebühren hierfür bezahlen - ist also ggf. sogar nachweispflichtig, wieviel Lizenzen er selbst wiederum verkauft hat. Das kann bedeuten, daß der Weiterverarbeiter, z.B. die Landesvermessungsämter, selbst dafür sorgen müssen, daß dieser Nachweis auch gelinkt und keine unauthorisieren Kopien in Umlauf kommen, soweit dies möglich ist. Also wandelt er die Daten in ein Format um, die wiederum eine Weiterverarbeitung zum Zwecke der Vervielfältigung einschränkt und schließt mit den Herstellern solcher Produkte ggf. selbst weitere Lizenzverträge, indem er diesen den Entschlüsselungscode ggf. auch gegen Entgeld zur Verfügung stellt. Der Hersteller der Werkzeuge zur Nutzung der digitalen Information hat ja ebenfalls Interesse, die verschlüsselten Information zu nutzten, um eine möglichst große Nutzungsvielfalt seines Werkzeuges zu ermöglichen.
    Er gleicht damit aber auch gleichzeitig die finaziellen Verluste, die generell durch Kopien entstehen etwas aus, weil der Hersteller der Information sowohl vom Nutzer als auch von Hersteller des Werkzeuges ggf. Lizengebühren erhält. Es entsteht also ggf. eine finanzielle Abhängigkeit zwischen Autor der Information und dem Hersteller des Werkzeuges zur Nutzung dieser.


    Man kann es nicht anders sagen, aber hier macht Fugawie vermutlich die Sache einfach besser als OZI und geht wohl auf die Hersteller der digitalen Karten selbst zu, sonst wäre Fugawi nicht so kompatibel mit den div. Verlagen von digitalen Karten. Andererseits ist es für mich unverständlich, daß die Verlage kein höheres eigenes Interesse entwickeln, mit möglichst vielen Herstellen von Werkzeugen Abkommen zu schließen. Vielleicht liegt es einfach am Image von Ozi ? Das ist Shareware und damit vielleicht für viele Verlage etwas Halbseidenes ?!? Oder aber die Nutzer von Shareware haben dieses halbseidene Image.
    Im Kompass-Forum (GPS-Software --> Digitale Karte und PDA) habe ich ja gerade die Tage kräftig abgelästert, weil mir die Inkompatibilitäten als OZI-Nutzer inzwischen gewaltig auf den Nerv gehen. Vielleicht sollten das viel mehr Nutzer von Ozi machen und die Verlage gehen dann vielleicht selbst auf OZI zu, denn die Kosten für die Erstellung eines entsprechenden Formates für Ozi dürften im Verhältnis zu den Umsatzmöglichkeiten gering sein, zumal OZI selbst noch nicht einmal ein Werkzeug anbietet, welches die Umwandlung in ein kompatibles Format ermöglicht und darüber hinaus verlustbehaftet durch Farbreduktion konvertiert, somit sogar besser vor unlizenzierter Nutzung schützt als Fugawi.


    Wir haben es also ein klein wenig selbst in derHand, welche Formate von den Verlagen zur Verfügung gestellt werden.


    Es grüßt Euch
    Martin

    3 Mal editiert, zuletzt von Maddien ()

  • @ Maddien


    Die Rechte an dem Kartenmarerial dürften m.E. bei den LVermÄ liegen. Dornier stellt den Viewer zur Verfügung. Ich könnte mir vorstellen, dass Dornier vielleicht vor hat, selbst eine Software für PDA zu erstellen, wie Bayo in Frankreich. Eher wird es wohl so sein, dass Fugawi u. TTQV Lizenzgebühren bezahlen. Das zahlt sich für Des Newman wahrscheinlich nicht aus.


    Ich empfinde das Ganze als Knebelung, da ich zur Nutzung einer Software gezwungen werde, die ich persönlich nicht verwenden möchte. Ich habe den Eindruck, dass die LVermÄ, immerhin Anstalten des öffentlichen Rechts, ihre Monopolstellung unangemessen ausnutzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von fermoll ()

  • pharao.md


    Du hast da ziemlich viel geschrieben, aber das meiste steht in Widerspruch zu Gesetzeslage. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist nun mal was ganz grundsätzlich anderes als ein Apfel oder ein Auto - sein Wert ist nicht die materielle Ausprägung, sondern sein ideeller Inhalt. Und weil das so ist, gibt es für solche "Waren" ein eigenes Gesetz, nämlich das Urheberrechtsgesetz.


    Der Gesetzgeber ging bezüglich der Rechtmäßigkeit der privaten Kopie von mehreren rechts- und kulturhistorisch gewachsenen Umständen aus. Mit am wichtigsten dabei ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - was in meinem Kopf ist, gehört mir! Nun könnte man ja beispielsweise ein Musikstück oder eine Landkarte auch problemlos aus dem Gedächtnis wieder herstellen, und hätte damit ebenfalls eine Kopie. Diese Kopie unterliegt dann ebenso dem Urheberrecht wie jede andere Kopie. Und genau so wenig, wie der Inhaber der Rechte Dir verbieten kann, in Deiner Badewanne ein urheberrechtlich geschütztes Lied zu trällern, kann er Dir verbieten, zum Navigieren auf deinem privaten Bötchen eine kopierte Seekarte zu verwenden.


    Nochmals: die Kopie zu privaten Zwecken ist erlaubt, und man muß dazu noch nicht einmal ein "originales Vervielfältigungsstück" haben.


    Dein Hinweis darauf, dass ein Betreiber einer Tauschbörse sich strafbar machen könnte, stimmt, wenn in der Tauschbörse Kopien (also nicht "originale Vervielfältigungsstücke") angeboten werden, denn die ungenehmigte Weiterverbreitung urheberechtlich geschützter Werke ist nach UrhG strafbar. Die von mir angesprochene Form einer Börse ist aber keine Tauschbörse (die würde ja immer ein Angebot voraussetzen), sondern eine Nachfragebörse. Und man darf selbstverständlich auch öffentlich fragen, wer einem eine Seekarte kopieren kann - das wird ja fast wörtlich im UrhG §53(1) erlaubt. Bei Kopien auf Papier darf der Auftragskopierer übrigens sogar anders als z.B. bei Musik- oder Filmkopien Kosten geltend machen.


    Das, was Du über "Nutzungsrechte" geschrieben hast, ist so nicht haltbar. In erster Linie hängt das davon ab, ob man eine "Lizenz" erworben hat, oder ob man Eigentum erworben hat. Wenn ich eine TOP50 CD kaufe, dann erwerbe ich damit Eigentum an dem konkreten Vervielfältigungsstück. Und ich darf - im Rahmen der Gesetze - mit diesem Eigentum machen, was ich will. Und das beduetet natürlich zuallererst mal, dass ich sie nutzen darf, so wie es für sie vorgesehen ist. Ein besonderes Nutzungsrecht zur Nutzung meines Eigentums brauche ich nicht.


    Die Einschränkungen des Gesetzes gelten für jede Art von Eigentum: ich darf beispielsweise nach dem StGB mit der scharfen Kante der zerbrochenen CD niemandem die Kehle durchschneiden, und ich darf nach dem UrhG von der CD keine Kopien ziehen und diese weiter verbreiten. Andere Nutzungsbedingungen sind an die Karte nicht gebunden, und selbst wenn sie es wären, dann sind sie idR unwirksam, da sie nicht Bestandteil des Kaufvertrags geworden sind.


    Damit Du zukünftig nicht weiter falsche Meldungen verbreitest, würde ich Dir das Studium des UrhGs empfehlen. Das ist nicht besonders schwer zu verstehen, und es ist auch nicht besonders umfangreich. Hier ist ein Link auf die aktuelle Version: http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#53


    Gruß
    Tom Berger

  • Zitat

    Original von fermoll
    @ Maddien


    Die Rechte an dem Kartenmarerial dürften m.E. bei den LVermÄ liegen. Dornier stellt den Viewer zur Verfügung. Ich könnte mir vorstellen, dass Dornier vielleicht vor hat, selbst eine Software für PDA zu erstellen, wie Bayo in Frankreich. Eher wird es wohl so sein, dass Fugawi u. TTQV Lizenzgebühren bezahlen. Das zahlt sich für Des Newman wahrscheinlich nicht aus.


    Des müsste wohl für jede einzelne Lizens nicht ganz unerhebliche Gebühren abführen. Ich schätze das der grösste Teil der Ozi-Nutzer gar keine TopXX-Produkte nutzt
    und nicht bereit wären diese Gebühren zu zahlen. das hiesse weitere Produktunterteilungen die aber weiteren Aufwand und damit Kosten verursachen.
    Und TopXX ist nicht das einzigste Produkt mit Lizensproblemen...


    Zitat


    Ich empfinde das Ganze als Knebelung, da ich zur Nutzung einer Software gezwungen werde, die ich persönlich nicht verwenden möchte. Ich habe den Eindruck, dass die LVermÄ, immerhin Anstalten des öffentlichen Rechts, ihre Monopolstellung unangemessen ausnutzen.


    Fugawi ist da wohl einfach lokal stärker bemüht und an den entsprechenden Stellen besser bekannt. Ozi ist eigentlich erst durch die CE-Version wirklich attraktiv geworden und die CE-Geräte gelten bei den Landesvermessungsämtern immer noch ehr als Spielzeug.
    Auf einem Messestand des LV-BW hatte ich den Eindruck dass sie das erste mal ihrer Top50KArte auf (m)einem PocketPC sahen. Die Nachfrage ob irgendwas in Richtung CE in Entwicklung ist bekam ich erst nach einigen Tagen schriftlich beantwortet(negativ).


    Kann daher nur empfehlen: Rennt bei den LVAs die Türen ein damit die merken das hier ein Bedarf besteht!


    Garry

  • @Gerri
    Des müsste wohl für jede einzelne Lizens nicht ganz unerhebliche Gebühren abführen.


    Das kann man so nicht unbedingt sagen. Das Auslesen eines bestimmten Dateiformats alleine bedarf noch keiner Lizenz, sondern allenfalls ein dafür nötiges Programm, wenn man nicht in der Lage ist, dieses selber zu entwickeln. Allerdings sind bestimmte Algorithmen für die Datenkomprimierung selbst geschützt, so dass die Erstellung solcher Daten einer Lizenz bedarf. Als Beispiel dafür sei hier das GIF Format für Bilddateien genannt.


    Die Erstellung von Daten im TOP50 Format ist ja aber gar nicht nötig, also entfällt der Zwang zur Lizenzierung. Aber ich vermute mal, dass den Programmierern von Ozi das TOP50 Format einfach nicht wichtig genug ist, um dieses Format zu hacken oder eine Lizenz für ein Leseprogramm zu erwerben.


    Und ansonsten hast Du uneingeschränkt Recht :)


    Gruß
    Tom Berger

  • Hallo Tom.
    Natürlich hätte auch VW (zu Recht) etwas dagegen, wenn ich einen Golf so nachbauen würde, daß er aussieht wie ein Golf, also eine Kopie anfertige. Dann hätte ich nämlich auch das Urheberrecht verletzt. Insoweit liegen wir mit unserer Meinung doch gar nicht allzusehr auseinander.


    Wenn du ebenfalls Besitzer, also Inhaber der Nutzungsrechte der Top50-Hessenkarte bist, dann würde ich Dir bedenkenlos meine selbst kalibrierte Kachel zur verfügung stellen. Auf Anfrage natürlich! :)


    Mein Anliegen war aber die Problematik, daß wir uns als rechschaffende Nutzer der digitalen Karten über diese rechtlichen Dinge überhaupt den Kopf zerbrechen müssen, um nicht in illegale Bereiche abzutriften.


    Ich wäre sogar bereit (das habe ich im Kompass-Forum zu Verstehen gegeben), einen zusätzlichen Obulus zu zahlen, wenn ich die Karte fertig konvertiert und kalibriert bekäme, also für zusätzlichen Umsatz sorgen würde. Es scheint, als wenn man den Verlagen und Landesvermessungsämtern diese Idee erst schmackhaft machen müsste. Diese Karten, weil auf dem PPC genutzt, haben ja auch nur auf solchen einen nutzbaren Wert, weil sowieso sowohl eine Farb- als auch eine Pixelreduktion zurvor stattgefunden hat.


    Fermoll kann Recht haben, das Fugawi evtl. eine Lizenz bei Dornier erworben hat, um das Format zu nutzen.
    Der Preis der Fugawi Software ist ja auch erheblich höher als bei Ozi trotz geringerem Nutzungsumfangs.
    Warum man dann aber bei Fugawi angeblich eine BMP-Datei (legal? - habe Fagawi nicht) exportieren kann, ist mir schleierhaft, denn damit wäre der ganze Aufwand mit der Lizenzierung von Dornier ja Makulatur.


    Gruß
    Martin

  • Zitat

    Original von Maddien
    Ich wäre sogar bereit (das habe ich im Kompass-Forum zu Verstehen gegeben), einen zusätzlichen Obulus zu zahlen, wenn ich die Karte fertig konvertiert und kalibriert bekäme, also für zusätzlichen Umsatz sorgen würde. Es scheint, als wenn man den Verlagen und Landesvermessungsämtern diese Idee erst schmackhaft machen müsste. Diese Karten,


    Unbedingt. Hier scheint es niemand zu geben der die Karten auch selbst entsprechend einsetzt. Es wird der Job erledigt (Karten in einem vorgegebenem Format verfügbar machen)und das war es dann. Weitergedacht wird hier nicht.


    Zitat


    weil auf dem PPC genutzt, haben ja auch nur auf solchen einen nutzbaren Wert, weil sowieso sowohl eine Farb- als auch eine Pixelreduktion zurvor stattgefunden hat.


    Das würde ich so nicht stehen lassen.
    Die Karten sehen vielleicht ein bischen anderst aus in der Schattierung, relevante Informationen gehen aber nicht verloren.


    Zitat


    Fermoll kann Recht haben, das Fugawi evtl. eine Lizenz bei Dornier erworben hat, um das Format zu nutzen.
    Der Preis der Fugawi Software ist ja auch erheblich höher als bei Ozi trotz geringerem Nutzungsumfangs.
    Warum man dann aber bei Fugawi angeblich eine BMP-Datei (legal? - habe Fagawi nicht) exportieren kann, ist mir schleierhaft, denn damit wäre der ganze Aufwand mit der Lizenzierung von Dornier ja Makulatur.


    Weiss nicht wie es aktuell aussieht, bisher war es aber so dass der Bmp-Export in der Fläche deutlich eingeschränkt war. Eine Bmp-Export-Funktion bieten ja auch die TopXX-Produkte bzw. kann man dies leicht per Screenshot handhaben.


    Garry

  • pharao.md


    Hallo Martin,


    Dein Betrag erfordert noch einige Richtigstellungen:


    Wenn du ebenfalls Besitzer, also Inhaber der Nutzungsrechte der Top50-Hessenkarte bist, dann würde ich Dir bedenkenlos meine selbst kalibrierte Kachel zur verfügung stellen. Auf Anfrage natürlich! :)


    Das kannst Du persönlich natürlich halten, wie Du willst - deine CD ist schliesslich Dein Eigentum. Und da ich Segler bin und eher an Seekarten interessiert bin als an den TOP50 Karten, erübrigt sich eien Nachfrage meinerseits.


    Fakt aber ist und bleibt, dass auch dann eine Kopie völlig rechtmäßig wäre, wenn ich selbst nicht Besitzer einer "originalen" TOP50 CD wäre. Und da diese Kopie in meinen Händen dann völlig rechtmäßig mein Eigentum wäre, dürfte ich sie natürlich wieder ganz wie mein sonstiges Eigentum benutzen. Und selbstverständlich dürften sich von dieser legalen Kopie auch wieder andere Leute Kopien zu privaten Zwecken ziehen dürfen.


    Mein Anliegen war aber die Problematik, daß wir uns als rechschaffende Nutzer der digitalen Karten über diese rechtlichen Dinge überhaupt den Kopf zerbrechen müssen, um nicht in illegale Bereiche abzutriften.


    Ja, und da ist Dein Beitrag eben nicht sonderlich hilfreich gewesen, weil Du dabei eben nicht auf geltende Gesetze Bezug genommen hast, sondern Deine (falsche) Meinung als gesetzeskonform dargestellt hast.


    Fermoll kann Recht haben, das Fugawi evtl. eine Lizenz bei Dornier erworben hat, um das Format zu nutzen.


    Wie ich Fermoll schon geantwortet habe: zur Nutzung von Daten in einem bestimmten Format benötigt man prinzipiell keine Lizenz. Ob man die Daten nutzen darf oder nicht, hängt davon ab, ob man Eigentum an einem Datenträger samt den darauf befindlichen Daten erworben hat oder eine Lizenz zum Nutzen dieser Daten, oder ob man auf andere legale Weise in den Besitz der Daten gekommen ist.


    Der Preis der Fugawi Software ist ja auch erheblich höher als bei Ozi trotz geringerem Nutzungsumfangs.
    Warum man dann aber bei Fugawi angeblich eine BMP-Datei (legal? - habe Fagawi nicht) exportieren kann, ist mir schleierhaft, denn damit wäre der ganze Aufwand mit der Lizenzierung von Dornier ja Makulatur.


    Der Preis ist kein Kriterium. Und selbstverständlich darf man bei Fugawi wie bei jedem anderen Programm Daten exportieren. Wenn diese Daten urheberrechtlich geschützt sind und man selbst nicht die Rechte hat, dann schränkt das UrhG die Erstellung der Kopie dieser Daten (und darum handelt es sich beim Export von Kartendaten im BMP Format) auf den Zeck des privaten Gebrauchs (und einige weitere Ausnahmen) ein.


    Gruß
    Tom Berger

  • Zitat

    Original von tom.berger


    ich vermute mal, dass den Programmierern von Ozi das TOP50 Format einfach nicht wichtig genug ist, um dieses Format zu hacken


    Es wurden sicher schon etliche Versuche unternommen das Format zu hacken, mir ist aber noch von keinem Fall bekannt in dem das auch geglückt ist. Ist ja auch schon ein recht gutes Komprimierungsverhältniss in dem die Daten vorliegen.



    Garry