Beiträge von streicheltiger

    Vielleicht klermmt der Resetpin. Wenn man den Pin mit einem spitzen Gegenstand reindrückt, kann er eventuell beschädigt werden....wäre ja möglich.


    Danke HeinS!


    Dass scheint es gewesen zu sein, mit einer Büroklammer ein bischen rumgefummelt und dann wie ein Wunder kein Automatischer Neustart mehr.


    Blöd nur, dass ich nun das Navi komplett neu aufsetzen muss, ich habe vorher versucht die Dateien nach und nach zu löschen wenn ich mal ein paar Sekunden Zugriff aufs Dateisystem hatte.


    Vielleicht werde ich es trotzdem reklamieren, der Akku hält ohne Stromversorgung im Betrieb nur für ca. 25 Minuten, dass reicht ja nicht mal für einen Stadtspaziergang.


    Bei Kälte ist es sogar so, dass das Navi obwohl über Nacht abgeschaltet komplett leer war als ich es morgens abschalten wollte. Und das nach nur 2 Monaten Benutzung.


    Wir lange hält euer Akku des 8410 und wie alt ist das Gerät :?:

    ... Sorry, aber ich glaube dass ist nicht ganz richtig.


    Bin aber auch nicht sicher!


    .... Ich habs gefunden:
    Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung
    Nacherfüllung:
    Aus §§ 323 i.V.m. 440 BGB ergibt sich, dass der Käufer zunächst dem Verkäufer Gelegenheit geben muss, den Mangel nachzubessern, bevor er vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz fordern kann.
    Das Recht der Nacherfüllung ist der zentrale Rechtsbehelf des neuen Kaufrechts. Vor der Schuldrechtsmodernisierung gab es die Nachbesserung gesetzlich nur bei Werkverträgen und beim Gattungskauf. Allerdings war auch früher in den AGBen der Händler oft ein Nachbesserungsrecht vereinbart.


    Dem Käufer stehen dabei zwei Formen der Nacherfüllung zu: Die Nachbesserung oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Zwischen den beiden Varianten steht nach eindeutigem Wortlaut des § 439 BGB dem Käufer das Wahlrecht zu. Dieses Wahlrecht kann wegen § 475 BGB jedenfalls bis zur ersten Fehlermeldung auch nicht durch AGBen eingeschränkt werden. Der Käufer kann also wählen, ob er die Sache repariert haben möchte oder lieber eine mangelfreie Nachlieferung gegen Tausch seiner (kaputten) Sache haben möchte. Zu beachten ist dabei, dass einige Unternehmen versuchen, dem Käufer dieses Wahlrecht abzunehmen. Dies geschieht oft mit dem Hinweis auf "Bestimmungen zur Durchführung von Mangelbeseitigungen" oder ähnliches. Der Käufer muss sich auf derartige Änderungen seiner Rechte, die nach Mängelanzeige gem. § 475 Abs. 1 BGB wohl auch als zulässig anzusehen sind, aber nicht einlassen. Er sollte in solchen Fällen bereits bei der Reklamation ausdrücklich erklären (am besten schriftlich), dass er den Bedingungen widerspricht und eine Nacherfüllung nach dem Gesetz verlangt. ^^

    ... Sorry, aber ich glaube dass ist nicht ganz richtig.


    Soviel mir bekannt kann man bei Sachmangelhaftung von Serienware (Waschmaschine/Navi/TV usw. Ist Serienware) (Ein Auto ist wegen der wählbaren Ausstattung und ein auf Maß gefertigters Möbel wegen der Individuell für den Kunden gefertigten Zusamnenstellung in diesem Sinne keine Serienware) innerhalb der ersten 6 Monate auf ein Austausch bestehen und muss keine Reperatur wie bei einem Auto zulassen.


    Und wenn ich mich nicht Irre, sind es zwei Nachbesserungsversuche und spätestens dann kann in der gesamten Gewährleistung also 2 Jahre nach Kauf (nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr) gewandelt werden.


    Bin aber auch nicht sicher!


    ... Da ich auch gerade eine defektes 8410 Premium
    besitze, und vermutlich ja auch keinen Ersatz mehr bekomme, würde ich sagen es kommt darauf an. Das 70 gibt es ja bei Navigon für 299.-€, ein 8410 Premium kosten min. 100.-@ mehr, will
    Navigon den Mehrpreis ersetzen? Des weiteren würde ich mir dass an Deiner stelle gut überlegen, schließlich würden auch noch zusätzlich die Kosten für den Live Service auf Dich zukommen. Das TMC und TMC Pro hast Du ja bereits mit dem 8410 Premium bezahlt. Da kommt also noch so einiges an Zusatzkosten auf Dich zu. Wenn überhaupt, würde ich auf ein kostenloses Livetime Abo der Live Dienste bestehen, dann spricht eigentlich nicht ganz so viel dagegen auf den Deal einzugehen. ;)

    Wie lange hast du das Navi. Gegebenenfalls musst du es einschicken ....


    Servus Tecxus 2000!


    Gerät ist vom Dezember 2010, Garantie ist also noch vorhanden.
    1. Muss ich eigentlich bei Navigon reklamieren oder kann ich nicht beim Verkäufer ein neues Gerät verlangen? (Verkäufer war der T-mobile onkine Shop)
    2. Ist nicht zu befürchten, dass ich bei Navigon ein gebrauchtes repariertes Gerät (nicht mein repariertes Gerät) zurück erhalte, da Navigon ja offensichtlich keine 84xx Geräte mehr produziert?
    3. wenn 2. (Ja) muss ich dass eigentlich innerhalb des ersten halben Jahres nach Kaufdatum akzeptieren oder habe ich Anspruch auf ein neues Gerät?

    ... gestern Nach der Supergau - 8410 startet nach ca. 30 Sek. immer wieder mit einem Reset. :(


    Ich habe gestern noch ganz normal Navigiert, bin an eine Tankstelle und wollte dort mein Ziel neu eingeben, danach der Supergau.


    Das Gerät macht alle ca. 20-40 Sek. einen Reset, selbst wenn ich es an den PC anschließe um eine Sicherung aufzuspeilen, keine Chance. ?(


    Das Gerät zeigt nach dem Anschluß über USB den Verbindungsmodus mit dem Pc auf schwarzem Bildschirm des Navis an, und nach ca. 20-40 sek. macht es einen Reset und zeigt den Startbildschirm des 8410 an, wo ich die Auswahl treffen kann TV/Bilderbetrachten/ oder Navigation, do soweit komme ich meisstens nicht, dann das Navi macht ja gerade wieder selbsständig einen Softreset.


    HILFE HILFE HILFE


    Wer weiß eine Lösung? :?:


    vielen Dank für Eure Antworten. :!: :!:

    Die Geräte sind erst seit wenigen Wochen im Handel.


    Ich kann Dir zumindest verraten, das in meiner Glaskugel steht, der Testbericht des kleinen Bruders Becker Active 43 Traffic wird in den nächsten Tagen hier veröffentlicht.


    Ist vom Prinzip das gleiche Gerät nur ohne Sprachsteuerung und ohne Fernbedienung.


    ... Sorry Taxus, vielen Dank für Deine Antwort!!! :)

    Servus Gemeinde,


    Ich kann mich der Beobachtung von "Geblitzt" was die fehlenden Mobilen Blitzer auf der A8 angeht, nur anschließen.


    Allerdings hätte "Geblitzt" besser Tobias oder Marcus gefragt und nicht nur Taxus!


    Ich würde mich der Frage nach dem aktuellen Gültigkeitszeitraum für Mobile Blitzer gerne anschließen.


    Auch die Frage nach der Aufnahme neuer Überwachungspunkte möchte ich mich anschließen, mir gelingt es auch nicht wärend der Fahrt den korrekten Standort insbesondere auf Autobahnen, wo man ja bekanntlich weder anhalten noch wenden darf einzutragen.