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Original von Tobias
nur weil ein Download keine Zustimmung/AGBs usw. erfordert ist er frei zu verwenden und ohne Rechte?
Das hat hier so niemand vertreten, soweit ich das noch überblicke.
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Wenn nicht explizit dabeisteht, dass etwas kostenlos und frei genutzt kann (Freeware) muss der Nutzer entsprechende AGBs des Hersteller gelten lassen.
Das ist rechtlich vollkommener Unsinn und unhaltbar. Für AGBs gibt es klare gesetzliche Regeln, auch und insbesondere zu den Voraussetzungen wirksamer Einbeziehung, zu - häufig - unwirksamen Inhalten im übrigen ebenfalls.
Die (Un)zulässigkeit der Nutzung ergibt sich ohne Vertragsschluss aus den gesetzlichen Regelungen, insbesondere des UrhG; das hat mit AGB zunächst mal aber gar nichts zu tun. Wenn ich ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Software habe (z. B. durch Kauf), das die zur Benutzung etc. nötige Vervielfältigung zwangsläufig enthält und mich auch zur Nutzung von Updates berechtigt, spielt es für meine Nutzung keinerlei Rolle, wie ich die Software beziehe.
Hier geht es überhaupt nicht um die Frage Freeware oder Raubkopie sondern darum, ob legale Nutzer von Navigon selbst verbreitete Daten nutzen dürfen.
M. E.: Wer ein Kartenabo gekauft hat, darf von Navigon verbreitete Karten auch nutzen. Wer nur die Software mit den mitgelieferten Karten (also ohne Update der Karten) gekauft hat, natürlich nicht; aber das war hier eigentlich auch nicht das Thema.
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Ich bin kein Jurist aber anders kann ich mir das nicht vorstellen ehrlich gesagt.
Wenn sich schon - wie meist - die Juristen hinsichtlich vieler Einzelfragen alles andere als einig sind, wird es nicht besser, wenn auch noch rechtlich Unkundige meinen, die rechtlichen Zusammenhänge bewerten zu können. Wunschdenken von Firmen ist dafür gänzlich ungeeignet.
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Jetzt könnte man sagen: ja der Nutzer hat ja dann keine Chance zu wissen ob der Download legal ist usw. ist denke ich wie bei Hehlerware, da schützt auch Unwissenheit nicht vor Strafe.
Tja nur: Anders das Gesetz. Wenn auch inzwischen verschärft (und für den hier zur Debatte stehenden Fall ohnehin unproblematisch), kommt es immer noch darauf an, dass es sich um erkennbar rechtswidrige Inhalte handeln muss. Und im übrigen gilt natürlich auch für Hehlerei, dass man sich nicht unwissend strafbar machen kann. Es gibt zwar keinen gutgläubigen Eigentumserwerb, aber das hat mit Strafrecht nichts zu tun.
Gruß
Peter