Also ich glaub Marc hat sich was das rechtliche angeht schon informiert.
Das Überwachen bzw. Filmen auf (eigenen) Privatgrundstücken ist relativ unproblematisch.
Auf öffentlich zugänglichen Gebäuden bzw. Grundstücken, auch wenn das z.B. privat vermietete Geschäfts- oder Wohngrundstücke sind, wird es schon problematischer. Wenn bei Betreten des Grundstücks klar wird, dass es eine Videoüberwachung gibt (Hinweisschilder), darf gefilmt und aufgezeichnet werden und zwar so, dass auch Details erkenntlich sind. Wenn diese Hinweisschilder fehlen darf nur schemenhaft aufgezeichnet werden, also es darf keine Person zu erkennen sein und dann bringt das ganze nichts mehr. Also=> mehrere Schilder zur Info anbringen. (z.B. Tankstelle oder Einkaufszentrum)
Das Abschleppen auf Privatgrundstücken ist m.W. in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In BW gilt, wenn ein fremdes Fahrzeug auf eigenem Boden widerrechtlich parkt, ohne jemanden zu behindern, hat man fast keine Chance das Fahrzeug entfernen zu lassen.
Wenn das Fahrzeug z.B. die eigene Garage von einem fremden Fahrzeug zugeparkt wird und es kostenmäßig günstiger ist ein Taxi zum Arzt zu nehmen, so darf man das fremde Fahrzeug nicht abschleppen lassen.
Ich kann das Urteil im Moment nicht finden, aber ein Richter hat sehr abenteurlich entschieden: wenn der Motor des Fremdparkers noch warm ist, darf man abschleppen lassen. (Was für ein Unterschied ist, ob der Motor warm oder kalt ist, wenn die eigene Garage zugeparkt ist)
Wie Marc schon erläutert hat gilt grundsätzlich: Wenn man ein Privatgrundstück ungehindert befahren kann, so muss man es auch grundsätzlich wieder ungehindert verlassen können, auch wenn es ein Privatgrundstück ist. Einzig und allein helfen hier Poller oder Schranken, aber schon beim Betreten bzw. Befahren des Grundstücks, nicht erst als Hinderungsgrund zum Verlassen des Grundstücks.
So jetzt ein Tipp, den ich vor ca.10 Jahren von meinem JuraProf erhalten habe und ich nicht weiß, ob es nicht schon durch nicht nachvollziehbare Richterentscheidungen aufgehoben wurde und nicht zur Nachahmung empfohlen wird:
Wenn Du an einem Fahrzeug, das ein Reserverad besitzt, an einem Rad die Luft rauslässt, kann Dir nichts passieren. Aber Du musst die Luft ganz raus lassen, damit der Fahrer es sofort merkt (sonst Unfallgefahr). Somit kann der Fahrer den platten Reifen wechseln und die Luft am platten Reifen an der nächsten Tankstelle kostenlos auffüllen. Somit ist dem Fahrer kein finanzieller Schaden entstanden.
Wenn das Fahrzeug jedoch kein Reserverad hat oder Du die Luft an zwei Rädern raus läßt, braucht der Fremdparker fremde Hilfe und es entstehen Kosten, die er einklagen kann.
Weitere Tipps sind jederzeit willkommen, da ich täglich mit Falschparkern auf meinem Grundstück zu tun habe und deshalb auch Überwachungskameras habe.
Gruß Berthold