Ausgenommen sind nur Unternehmen mit weniger als 10 Millionen Euro Umsatz und weniger als drei Jahren Marktzugehörigkeit. Das soll Start-ups den Einstieg erleichtern. Ab 5 Millionen Besuchern pro Monat müssen aber auch diese ausgenommenen Firmen bestmögliche Bemühungen zeigen, dass die Nutzer keine Urheberrechtsverletzungen begehen.
Sorry, habe zitiert...
Würde Pocketnavigation dazuzählen, ist es ein "Unternehmen", was einen Umsatz generiert? Habe mich aber noch nicht genug eingelesen, dann wohl tatsächlich ein Fall für Legal...