Du hast natürlich recht, wir wohnen in Deutschland und was VW und Consorten betrifft, so werden die hier von der Politik und unseren geneigten Politikern gehätschelt statt auf die Pfoten gehauen.
Was das "lebenslang" angeht, so hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Leider ist die nur wenigen Leuten gekannt und die Industrie / Handel prahlen auch nicht damit. Früher galt "lebenslang" 30 Jahre, weil das die maximale Hersteller Haftung war. Dann kam in 2003 die große Rechtsreform und die 30 Jahre Gewährleistung / Haftung wurden aufgehoben. Seit dem gilt die gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren für Verbrauchsgüter und 3 Jahre gewöhnliche Verjährung. Und diese 3 Jahre haben dann viele Firmen als Aufhänger genommen und "lebenslang" verkauft, aber sind davon ausgegangen, dass ja ohnehin jeder Anspruch nach 3 Jahren verjährt ist. Das ist auch dem BGH aufgefallen und als ein Hersteller von Dachbaustoffen mit 40 Jahren Garantie warb, haben die Wettbewerber den großen Stein gewälzt um das zu unterbinden. Das Resultat der Klage entsprach aber nicht ihren Erwartungen. Das BGH hat nicht nur die 40 Jahre als zulässig erklärt, sondern auch die Angabe "lebenslänglich" neu definiert. Danach gilt, dass ein Gerät solange als "lebend" bezeichnet werden kann, wie es mit wirtschaftlichem Aufwand betriebsfähig erhalten werden kann. Eine willkürliche Begrenzung auf 2, 4 oder 6 Jahre durch den Hersteller / Händler ist unzulässig. Es ist Sache des Herstellers, sicher zu stellen, dass er seine Zusage des "lebenslangen Updates" auch erfüllen kann. Eine ähnliche Posse war ja vor Jahren die Canon Copy Mouse mit der Begrenzung durch einen Software Chip auf ein paar Hundert Kopien obwohl die Tonerkartusche noch 2/3 voll war. Der Spuk wurde auch per BGH Gerichtsbeschluss beendet. Aber wer sich nicht dagegen wehrt, wird halt rasiert.