Zitat
Original von chk
Hallo Johann,
ist das deine Interpretation der derzeitigen jur. Grauzone oder kann man das irgendwo konkret nachlesen? Ich mach mir nämlich seit geraumer Zeit schon Gedanken darüber, ob es denn nun legal ist, oder nicht. Aber man findet im Grunde nur zwei Lager, die, die sagen "verboten" und die mit der Meinung "entspann dich".
Hallo,
erlaubt ist, was nicht deffinitiv verboten ist. Du kannst nicht für etwas bestraft werden, das nicht verboten ist. Der Gesetzestext lautet deffinitiv, dem Führer von Kraftfahrzeugen ist es verboten sich vor Radarfallen etc warnen zu lassen, vom Beifahrer steht nichts drinen. Es ist den Sicherheitsorgenen auch nicht möglich zu beweisen, dass der Beifahrer dich gewarnt hat, ausser der Beifahrer behauptet das. Es ist sicher eine Grauzone, aber davon gibt es viele.
Ich hatte mal in D mit dem Motorrad erhebliche Probleme, in einer 50er Zone mit 97 aufgenommen, war eine Rechtskurve, die auf Fußraste und Auspuffkrümmer genommen habe, am Film waren die Funken zu sehen. Der Film war aber gleichtzeitig der Beweis meiner Unschuld. Ich bin ca. 1 km vorher auf diese Straße eingebogen und von da war der 50er nicht zu sehen, er stand vor der Einmündung, nicht nachher. Da ich die ganze Kurve auf meiner Fahrbahnhälfte geblieben bin, hat das kurze Filmchen auch bewiesen, dass ich die Kurve zwar schnell, aber ordnungsgemäß durchfahren hatte. Auch hatte ich vorne einen Sport- und hinten einen Tourenreifen montiert (bei euch verboten, bei uns aber, je nach Zulassung, erlaubt) und auch da konnten sie nichts machen, ich darf bei euch so fahren, wie es bei uns zugelassen ist. Ich bin öfter in D unterwegs und da ist man auch dementsprechend informiert.
Johann