Beiträge von Mr. Skins

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    Original von rowdy
    Mr. Skins,


    das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wie lange darf ein Beitrag den dauern, 2 Minuten? 5 Minuten? oder so lange bis der gesamte Ablauf für jeden nachvollziehbar erklärt wurde. Wer soll sich das den dann bis zu Ende anschauen?


    Viele Grüße
    rowdy


    Lieber Rowdy, da ich öfters Verbraucher- und politische Magazine sehe, kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten, dass es Beiträge gibt, die in diesen 5 Minuten weitaus detaillierter darstellen, was welche Seite wie gesagt hat. Zudem die Beitragsmacher sich beim "Theater-im-Hafen"-Routing komplett auf die Aussage des Rentners verlassen haben und nicht mal behauptet haben, dass sie es nachstellen konnten ( - weil es sich vielleicht auch nicht nachstellen ließ. ;) ).


    Mir ist auch klar, dass man in 5 Minuten einen Fall nicht minutiös darstellen kann. Aber in einem Nebensatz zu erwähnen, dass er unabhängig vom Routenprofil über die Brücke gelotst wird, in einem Nebensatz zu erwähnen, welche Maßnahmen von NAVIGON vorgeschlagen worden sind, sollte weder den Reporter, noch den Zuschauer überfordern.

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    Original von eiguggema
    Fakt ist, dass Navigon nicht mit seinen Endbenutzern kommuniziert und das die Software bzw. die Komplett-PNA-Geräte nicht in Ordnung sind.


    Das ist eine sehr pauschale Aussage, die ich so verallgemeinert formuliert nicht nachvollziehen kann.


    Zitat

    Original von eiguggema
    Wer bitte kennt ein Beispiel für Service seitens Navigon?


    Hängt davon ab, wie du Service definierst. Jene, die MN6 PDA für den Loox 720 aufgrund der anfänglichen Freigabe gekauft haben und sich bei NAVIGON gemeldet haben, haben ihr Geld erstattet bekommen. Der "Fatal Application Error"-Fehler beim TS7000 wurde beseitigt, genauso wie der die "Route wird neu berechnet"-Fehler und der "Autobahn vermeiden"-Fehler.


    Und bevor auch das wieder falsch verstanden wird: Nein, damit sage ich nicht, dass NAVIGON immer und alles richtig macht. Es wurde nur nach einem Beispiel gefragt.

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    Original von Sigi43
    Du hast Dich aber sicher in diesem Forum belesen und weißt deshalb, daß die Kritiken an Navigon berechtigt sind.


    Selbstverständlich lese ich das Forum. Aber: Nur weil es berechtigte Kritik an NAVIGON gibt, ist nicht automatisch jedewede Kritik an NAVIGON berechtigt.


    Und von einem journalistischen Beitrag erwarte ich, dass er mir als Zuschauer die Möglichkeit gibt, die Dinge faktisch nachzuvollziehen. Diesem Anspruch wird der obige Beitrag nicht gerecht. Ich will ja gerne glauben, dass die Geräte/SW-Kombi im Falle des obigen Kunden grundsätzlich nicht funktioniert hat. Nur würde ich es anhand des Beitrages auch gerne nachvollziehen können.


    Zitat

    Original von Sigi43
    Wer innerhalb eines Monats nach einem update ein weiters ankündigt, hat wohl unbestritten Handlungsbedarf.


    Also, bei TOMTOM gibt es auch ständig Updates. Sorry, diesen Punkt kann ich nicht nachvollziehen.


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    Original von Sigi43
    Reporter haben eben andere Methoden als Fachleute. Der Kundel will einfach, daß die Sw bestimmungsgemäß funktioniert ohne wenn und aber.
    Es kann nicht sein, daß die Kunden ständig als kostenlose Betatester mißbraucht werden.


    Dieses Extrem darf es natürlich nicht sein, klar. Nur: Wenn ausgerechnet der T5000 mit MN6 beim obigen Kunden nicht ordentlich gefunzt hat, die überwiegende Mehrheit jener Nutzer diese Probleme mit dieser Kombi nicht hat, dann hat das nichts mehr mit einem Beta-Test zu tun.

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    Original von Loox-Comer
    Und Mister "Siemens-Navigon-Jurist"-Skins darf seine Rechtsauffassung ruhig auch für sich behalten; sie wird dadurch, dass er sie hier äußert weder richtiger noch besser.


    Danke für die polemische und pauschale Abqualifizierung (du hast übrigens noch NAVTEQ vergessen). :gap Wobei es schön wäre, wenn man auch mal lesen würde, was ich schreibe, und nicht, was andere da hineininterpretieren. :D


    Sinn einer Diskussion ist übrigens ja auch, dass man voneinander lernt. Und zum Thema "Irreführende Werbung" gebe ich gerne zu, dass ich vorher nochmal §5 UWG und ein paar Kommentare dazu hätte lesen sollen, insofern nehme ich gerne Abstand von der Aussage, das Produktdatenblatt könne hinsichtlich der grenzüberschreitenden Navigation überhaupt nicht in die Irre führen (wobei ich es nach wie vor für grenzwertig halte). Auch hätte ich nochmal genauer die FuSi-Shop-Seite lesen sollen: Ein expliziter Hinweis auf die grenzüberschreitende Navigation nur innerhalb der Einzelkarten steht dort nicht, bei NAVIGON hingegen schon.


    Allerdings habe ich auch immer wieder gesagt, man solle dort einkaufen, wo man problemlos umtauschen kann. Und meine Empfehlung ist nach wie vor, sich an das zu halten, was einem wortwörtlich versprochen wird und bei Unklarheiten lieber einmal zuviel nachzufragen. :D


    Bitte lesen, was ich schreibe. :)


    Ich habe nicht gesagt, dass DU dich strafbar machst oder gegen ggf. angenommene Lizenzbestimmungen verstoßen hast.


    Wenn ein Händler oder Fujitsu-Siemens dir obige Ersatz-DVD überlassen, müssen sie zunächst abgeklärt haben, dass sie das im Rahmen ihrer untereinander geschlossenen Verträge oder der Lizenzbestimmungen (wie auch immer die im Einzelfall ausgestaltet sind) dürfen. Wenn sie das nicht dürfen, hätten sie dir die DVD nicht weitergeben dürfen. Und wenn ein Händler dir etwas nicht geben oder weiterverkaufen darf, hast du nach meinem Wissensstand auch keinen Besitzanspruch darauf. Sollte er dir diese DVD verkauft haben, gehe ich aber auf jeden Fall davon aus, dass er das Geld erstatten muss.


    Selbstverständlich steht es FuSi oder deinem Händler frei, dir eine Seamless-Karte zu schenken. Nur: Wenn eine entsprechende Lizenz bei NAVTEQ dafür nicht bezahlt wurde (und darüber können wir nur mutmaßen), kann es durchaus sein, dass sie diesbezüglich Probleme mit NAVTEQ bekommen werden. Möglicherweise wird man das intern regeln, ohne dich als unschuldigen Kunden zu tangieren. Wenn jedoch ein Ebay-Händler Ersatz-DVDs als ergänzendes Kartenmaterial verkauft, wird man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass er das nicht darf.

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    Nicht umsonst ist die Anzahl der Hits unter "MN6 Start beschleunigen" auf rund 98.000 (!) und die Anzahl der Hits unter "Routing anpassen 6.1" auf rund 12.800 (!!), "Optimieren mit einem Klick" auf 20.100 gestiegen. Das wäre doch nicht nötig, wenn unter diesen Gesichtspunkten bei MN6 bzw. 6.1.5 alles in Ordnung wäre.


    Das Problem ist nur, dass der NDR-Beitrag sich komplett um die PNA-Version dreht. Wenn es um das "Autobahn-vermeiden"-Problem gegangen wäre, hätte ich den Beitrag ja noch verstanden...

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    Original von rowdy
    Das Problem ist wohl auch nicht der Mangel an der gekauften Sache, das Problem entsteht erst, wenn man diesen Mangel behoben haben möchte.
    Sei es durch mangelnden Service, Unfähigkeit oder Unwillen.


    Selbstverständlich ist auch die Servicequalität ein Faktor, an dem sich eine Firma messen lassen muss. Leider kennen wir als Zuschauer des Beitrags nur ein einziges Zitat von NAVIGON und müssen uns auf die Aussage des Reporters verlassen, dass die Antworten "unfreundlich" gewesen seien. Auch können wir nicht nachvollziehen, welche konkrete Nachbesserung von NAVIGON durchgeführt wurde, um dem Kunden zu helfen.

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    Original von Erloeser
    So wie ich das sehe wurde der Beitrag vor dem Service-Release erstellt, denn ein Satz, den man in der email erkennen kann lässt sich eigentlich nur zu "....(we)rden wir ein Service Pack auf die Version 6.1 für sie als Kunden kostenfrei auf unserer Homepage zu(r Verfügung stellen)" ergänzen.


    Wobei ich im Moment auch bezweifeln würde, das dies an der Version 6.0.5 gelegen hat. Was mich insbesondere stört (habe den Beitrag erst heute gesehen), ist, dass mit keinem Wort auf mögliche andere Faktoren eingegangen wird, z.B. Einstellungen des Routenprofils, Qualität des GPS-Empfangs, möglicher Einfluss des TMCs.


    Man hätte aus meiner Sicht erstmal nachstellen müssen, ob die Route von vornherein überhaupt falsch berechnet wird. Wenn das nämlich nicht der Fall ist, wäre zu ergründen, wie es zu dieser Umregroute gekommen ist: Blieb die Anweisung aus? Wurde eine falsche Anweisung gegeben?


    Hinzu kommt nämlich noch, dass die Abfahrt, auf die der Betroffene hätte geroutet werden müssen, kurz hinterm Elbtunnel liegt. Zwar hätte die Software auch damit in der Regel klar kommen müssen, dennoch ist diese Stelle für Soft- und Hardware nicht gerade anspruchslos. Zu klären wäre hier: Wie lange war der gute Mann im Elbtunnel (gibt ja gerne mal Stau) und wie hat sich der interne GPS-Empfänger des T5000 verhalten im Tunnel bzw. kurz nach Verlassen des Tunnels? Hat die Software vieliecht fröhlich weitersimuliert und die Abbiegeanweisunug bereits schon im Tunnel abgegeben und den Herrn ganz woanders gewähnt, als er tatsächlich den Tunnel verließ? Konnte der T5000 nach Verlassen des Tunnels sofort einen Sat-Fix kriegen oder brauchte er etwas länger dafür? War die erste, errechnete Position korrekt oder möglicherweise falsch? Zumindest hätte man diese Strecke seitens des NDR nochmal abfahren müssen, um zu prüfen, ob es eine Verkettung unglücklicher Umstände war oder ob sich das Ganze jedes Mal so abspielt.


    Das Routing über den Nord-Ostsee-Kanal nach Kiel-Suchsdorf kann man übrigens nachvollziehen - über die "schöne Route"!. Leider verrät uns der Beitrag weder Start- noch Zielpunkt, so dass ich mich hierbeit mit dem "Holstein-Stadion" im Norden Kiels und dem "Amrumring" in Kiel-Suchsdorf beholfen habe. Bei allen anderen Routingarten werde ich NICHT über die Kanalbrücke geführt, nur eben bei der "schönen Route", was möglicherweise damit zusammenhängt, dass der Weg über die alte, bauhistorisch interessante Kanalbrücke neben der Autobahn (Verlängerung der Eckernförder Straße) von NAVTEQ vermutlich als landschaftlich interessant eingestuft wurde. Und in der Tat hat man einen wunderschönen Blick auf Kiel, den Nord-Ostsee-Kanal und den Dänischen Wohld von da oben. :gap


    Statt aber dem Thema sachlich auf den Grund zu gehen, wird lieber billig gegen Klaus Esser polemisiert. Wie sauber sie gearbeitet haben, erkennt man übrigens auch daran, dass sie mit dem Mobile Navigator 5 zu NAVIGON geroutet sind, obwohl sie im Beitrag und im Kommentar der Szene - "Nach Hause fand die Software ohne Umwege" - die ganze Zeit vom Mobile Navigator 6 sprechen.

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    Original von tommy07
    @Mr.Skins


    Bitte erkläre mir welcher Ottonormalverbraucher vor einem Kauf Produktdatenblätter studiert.


    Du wirst lachen: Wenn mir bestimmte Funktionen eines Produktes extrem wichtig sind, mache ich genau das. Auch ich habe schon mal Produkte in der Annahme gekauft, dass sie etwas ganz bestimmtes können müssten, obwohl auf der Verpackung kein Wort davon erwähnt war. Zum Glück habe ich es beim Media Markt gekauft, so dass ein Umtausch problemlos möglich war.


    Ich kann ja verstehen, dass man anno 2006 nicht annahm, irgendein Navi-Hersteller würde noch zerstückelte Karten anbieten. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass dir niemand eine grenzüberschreitende Navigation durch Eruopa versprochen hat und somit dich niemand in die "Irre" geführt hat.


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    Original von tommy07
    Wenn Du das machst, Glückwunsch! in der Praxis entspricht dies aber, wie man im "Rechtskauderwelsch" so schön formuliert, nicht der Lebensrealität.


    Zu erwarten, das ein Hersteller die Nachteile seines Produktes mit eindeutigen Warnhinweisen auf der Packung versieht, entspricht nicht der Lebensrealität.


    Zitat

    Original von tommy07
    Und auf der Verpackung sind (nur) alle 37 Länder aufgelistet.

    Gegenfrage: Leitest du denn auch aus der Tatsache, dass andere Navianbieter eine "Major Roads of Europe"-Karte anbieten, auch ab, dass NAVIGON eine solche Karte auch anbietet und verlangst dein Geld zurück, wenn es diese dann nicht gibt? Weist TOMTOM bei bestimmten Produkten explizit auf der Verpackung darauf hin, dass bei bestimmten Systemen grenzüberschreitende Navigation nur über diese MRE-Karte möglich ist, was im grenznahen Gebiet, wenn man nicht an eine jener dieser MRE wohnt, ziemlich unnütz ist?


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    Original von tommy07
    Zu Deinen Ausführungen zwecks "wenn mir ein illegales Produkt verkauft wird!"
    Ich hatte ja wohl eindeutig geschrieben, dass der Verkauf sicher gegen Lizensrecht verstößt, nicht aber die Nutzung einer wie auch immer gearteten Zusammenstellung, zumal sich weder auf der Verpackung des Loox noch auf der DVD irgendeine Lizensvereinbarung findet.

    Nun wirst du aber juristisch spitzfindig. ;) 1. Ich habe nicht gesagt, dass du dich strafbar machst, wenn du eine solche CD nutzt. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass du mit deinen Einzelländer-Karten keine Europa-Gesamtkarte miterworben hast, du also nicht automatisch das Recht auf die kostenlose Nutzung einer Gesamteuropakarte erworben hast.
    2. Jene CDs sind Ersatz-CDs und nicht für den Verkauf als Zusatzkartenmaterial gedacht. Wenn ein Händler dir eine solche CD als Zusatzkartenmaterial verkauft, hast du ein Produkt erworben, auf das du keinen Anspruch hast, weil es kein legales Produkt ist.

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    Original von Loox-Comer


    Hallo Mr.Skins, das stimmt so nicht, wie Du es schreibst, vielmehr hat Nightsurfer Recht. In dem Produktblatt zum N100, das seit damals auch nicht geändert wurde heißt es: "Navigieren Sie entspannt durch ganz Europa*". Kein Wort davon, dass dies nur innerhalb der jeweiligen Karten gilt. Auch Dein Argument, dass die 512 MB-Karte einen Käufer stutzig machen müsste, zieht m.E. nicht, denn im Produktblatt heißt es weiter: "*Detaillierte Straßenkarten aus 37 Ländern auf DVD". Die sind auch alle 37 brav aufgezählt, aber nirgens ist ein Hinweis darauf, dass man sie nicht nach Belieben zusammensetzen kann.


    Auf Seite 2 des von dir zitierten Produktdatenblattes steht detailliert aufgelistet, welche Kartendateien auf DVD mitgeliefert werden, und da gibt es keine Europa-Gesamtkarte. Ebenfalls steht dort schwarz auf weiß "9 Karten mit Abdeckung für 37 Länder". Nirgendwo wird versprochen, dass du diese Karten beliebig zusammenstellen kannst, noch wird dir irgendwo versprochen, dass du grenzüberschreitend von Italien nach Norwegen navigieren kannst. Auch wenn der Slogan "Navigieren Sie entspannt durch ganz Europa" bei dir die Interpretation provoziert hat, eine grenzüberschreitende innerhalb dieser 37 Länder sei möglich, sagt dieser Spruch es faktisch nicht aus.


    Und nochmal: Kein Anbieter wird auf einem Produktblatt oder auf der Verpackung in großen Lettern die Nachteile seines Produktes auflisten. Wenn einem eine Funktion wichtig ist, fragen, oder dort einkaufen, wo man problemlos umtauschen kann.

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    Original von toka1310
    habs ja jetzt geändert, aber im GPS-Status war auch die Sommerzeit und im Sys war "England" eingestellt.


    Im GPS-Status kann gar nicht die Sommerzeit erscheinen, weil im GPS-Status immer die über GPS ausgestrahlte Uhrzeit angezeigt wird, und das ist die GMT = Zeit des Nullmeridian = UK Winterzeit. Unsere Winterzeit ist GMT+1, und da bei der Sommerzeit immer die Uhren VORgestellt werden, liegen wir dann auf GMT+2.

    Schon mal geprüft, ob irgendwelche MN6-Dateien nach der 6.0-Installation auf deiner Speicherkarte schreibgeschützt sind? (Rechtsklick > Eigenschaften > Reiter "Allgemein" > Attribut Schreibgeschützt)

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    Original von mike-gs
    ...also bist du der meinung MN 6 ist absolut lauffähig auf dem PPC 255, richtig?


    MN6 funktioniert mit dem internen GPS-Empfänger, definitiv. Das war auch mit MN5 und MN4 schon so. Die Performance kann ich allerdings nicht beurteilen, da ich ein solches Teil nicht besitze. :)

    Die roten Haken bedeuten, dass der PPC 255 nicht für externe GPS-Empfänger per Kabel und BT freigegeben wurde. Der Bluemedia funktioniert aber mit dem internen Empfänger, wie dir jeder PPC 255-Besitzer und die NAVIGON-Hotline bestätigen kann, das wird in der Kompatibiltitätsliste nur nicht explizit gelistet.


    Das gleiche Ergebnis bekommst du übrigens auch bei den Transonic PNAs angezeigt, die auch alle einen internen Empfänger haben.