Habe ich ein Rückgaberecht???

  • The One,


    was versprichst Du Dir denn davon, der Support von Navigon ist ja schon bei einfachen Fragen nach der Funktionalität des Programmes überfordert.


    Z.B. konnten die mir nicht erklären, wie die Verbindung zwischen MN|4 und einer kabelgebundene Maus auf den Toschiba e800 hergestellt wird. Dabei war der benötigte Treiber auf der MN|4 CD.


    @obk,


    es gibt auch Angebote die als Leistung an einen Kunden angesehen werden könne, aber diese müssen dann von dem Kunden angefordert oder mindesten nur für diesen Kunden erstellt werden. Das Angebot von Navigon ist kein persönliches Angebot sondern ein an die Allgemeinheit (an den anonymen Markt) gerichtetes Angebot, daraus läßt sich keine Leistung für einen einzelnen Kunden konstruieren.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Zitat

    Original von rowdy
    ...daraus läßt sich keine Leistung für einen einzelnen Kunden konstruieren.


    Aber Hallo... :gap


    Die "Leistung" von Navigon besteht eben im vergünstigten Kaufpreis einer MN|5_Lizenz... das mag dem einzelnen Kunden als selbstverständlich erscheinen; ich kann mir vorstellen, dass aber dieser Umstand vom Hersteller etwas anders gesehen wird. Dieses Angebot richtet sich auch nicht an die Allgemeinheit, sondern ausschließlich an diejenigen [sicherlich nicht personalisiert], die eben bereit sind, ihre "alte" Lizenz zu opfern...


    Dies Ganze ist für mich eben der Grund, die Sache mit dem Crossupdate etwas kritischer zu sehen. Eine Software, die ich u.U. noch brauchen könnte/möchte, würde ich nicht wegschicken...


    MfG

  • bei rücksendung der ungeöffneten sendung hat navigon selbstverständlich nach fernabsatzgesetz die pflicht, die eingesendeten medien zu erstatten. diese sind ja teil des kaufpreises (der im übrigen ja vom kunden vorab komplett geleistet wurde - teils in alt-software, teils in barer münze)


    da is überhaupt nix dran zu rütteln


    und das öffnen/installieren "kann" nicht probleme machen, sondern dadurch verwirkt mensch klar das widerru´fsrecht (aka "rückgaberecht")

  • Zitat

    Original von StefanMuench
    bei rücksendung der ungeöffneten sendung hat navigon selbstverständlich nach fernabsatzgesetz die pflicht, die eingesendeten medien zu erstatten. diese sind ja teil des kaufpreises (der im übrigen ja vom kunden vorab komplett geleistet wurde - teils in alt-software, teils in barer münze)


    da is überhaupt nix dran zu rütteln


    und das öffnen/installieren "kann" nicht probleme machen, sondern dadurch verwirkt mensch klar das widerru´fsrecht (aka "rückgaberecht";)


    STIMMT !

    Gruß


    Sendi

  • Es ist mir ein rätsel warum für diese eindeutige Rechtslage über 30 Beiträge nötig sind.
    Es kommt gleich bestimmt wieder ein


    aber wenn Navigon das nicht macht/kann/weiß ...
    aber wenn Navigon die CDs nun schon geschreddert hat ...
    aber wenn morgen das Fernabsatzgesetz geändert wird ...
    aber wenn uns morgen der Himmel auf den Kopf fällt ...


    Und das "schlimmste":
    Was ist, wenn sich die (aus meiner Sicht wenigen) Unkenrufe hier als verfrüht herausstellen und keiner MN5 zurückschicken will ?


    Ulli

  • habe heute samstag 21.05. mn5 bekommen war aber noch zu feige sie zu öffnen..... ich warte noch ein paar minuten.... stunden... tage...... oder mach ich sie doch auf und erlöse alle hier die noch kein mn5 bekommen haben und berichte sachlich ohne vorurteile....... mal sehen also wenn ich es öffne werde ich berichten.....


    lg


    melli

  • Ihr glaubt doch nicht im ernst, dass Navigon die tausenden CDs, die jetzt eingeschickt wurden, fein säuberlich zu jedem Kunden irgendwo gelagert haben.
    Die sind bereits geschreddert und kommen nicht wieder.
    Bei Navigon CDs kann's ja sein, dass Ihr neue bekommt, aber die
    Cross-Upgrader sehen ihre CDs nie und nimmer wieder.


    Just my 2 cents


    Sascha

  • gombosati:


    bei mn4-cds wirds kein problem sein. ansonsten isses auch nicht das problem der widerrufenden (so es sie gibt), sondern navigon´s. die werden sich da dann schon ne lösung einfallen lassen´. vielleicht haben sie pro produkt ein paar sätze aufgehoben?


    is aber nich wirklich wichtig, ändert nämlich an der rechtslage nix. und die is eindeutig: ungeöffnet komplettes wiederrufsrecht, geöffnet: kein widerruf/rückgaberecht

  • Um euch zu erloesen. Ich habe ein Crossupgrade auf MN5 von TT und Destinator gemacht (also 2 Bestellungen). Danach den TT Upgrade ungeoeffnet zurueck gegeben. Und siehe da: Ich habe meine eigenen TT CDs zurueck bekommen. Ich habe es unter anderem an den CD Huellen und meiner Handschrift gesehen. Und der Service war auch o.k. Innerhalb 6 Tagen war alles gegessen. Es scheint also doch so, dass Navigon die Fremdsoftware aufhebt. Bestimmt aber nicht ewig...