nur bei einigen Radarwarnungen werden sounddateien gespielt

  • Zitat

    Original von elg33180


    Beitrag editiert:
    Auf solch dumme Bemerkungen sollte man grundsätzlich nicht antworten. Deshalb habe ich meine Antwort an elg33180 gelöscht....

    Einmal editiert, zuletzt von Browsercheck ()

  • oh mann, bist du leicht derjenige den bild-zeitung sucht, weil er der einzige von 80 millionen deutschen ist, der noch nie eine gesetzesübertretung gemacht hat?????? dann würd ich mich an deiner stelle mal schnell melden, man bekommt nen blumenstrauss dafür. :D


    ich wär dankbar, wenn der thread ab jetzt sich auf soundateien beziehen würde und nicht, ob es illegal oder legal ist, radarwarngeräten in pda's einzsetzen.


    danke peter


    elg33180 .
    wenn es dir hilft und dein gewissen beruhigt, dann kannst ja über meine email meine adresse raussfinden und mich bei der staatsanwaltschaft anzeigen, weil ich ein overlay in nem pda benutze. und dann kannst du gleich www.radarfalle.de mitanzeigen, weil die posten ja ganz offiziell radarwarnungen ... oh mann oh mann, ich seh schon ne prozesslawine losrollen....:angst


  • Guter Vorschlag.


    Dann sollte jetzt jedes Auto mit einem Blitzerwarngerät ausgerüstet werden, damit die "korrekten Geschwindigkeiten" eingehalten werden.


    Gruss


    E.L.G.
    l


  • 1. Ich bin kein Deutscher.


    2. Das Posten von Radarfallen, bzw. sich zu erkundigen vor Reiseantritt ist nicht strafbar.
    Die unmittelbare Benutzung wohl aber. So habe ich es verstanden.


    Und ich meine, dass es die Aufgabe eines Boards bzw. der Boardmitglieder ist, darauf hinzuweisen.


    Manche Leser glauben bestimmt, wenn hier offen darüber geredet wird, dass es auch legal ist.


    Gruss


    E.L.G.

  • Zitat

    Original von Browsercheck


    Wobei noch zu klären resp. definieren ist, was ein "Radarwarngerät" eigentlich ist (resp. was der Gesetzgeber gemeint hat, was es ist). Ich denke, die Meinung des Gesetzgebers ist, dass Geräte, die Radarstrahlen aufspühren, als Radarwarngeräte zu betrachten sind. POIs mit (möglichen) Radarstandorten gehören IMHO nicht dazu, denn sonst müssten ebenso Landkarten, auf denen die Radare eingetragen sind, verboten sein.


    Hallo


    Die Frage ist geklärt...


    Zitat

    Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab....


    ...eigentlich eindeutig! Das Ganze stammt übrigens aus einer Bundesratsdrucksache [Erklärung zu StVO § 23 Abs. 1b] und hat schon vor geraumer Zeit hier zu einer "heißen" Diskussion geführt.


    Nachzulesen [mit Link zur Quelle]...


    HIER


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()