Rückgaberecht bei Aldi (Erfahrungen)

  • Hallo Forumgemeinde


    Habe mir auch erst vor kurzem das Aldi-bundl Medion 95000 geholt(21.12.04) Aldi-Süd.
    Hatte viele Probleme am Anfang die ich Dank eurer Hilfe teilweise gelöst habe.
    Trotzdem habe ich mich entschlossen das teil zurückzugeben,da ich nicht der PC-Freak vor dem Herrn bin ,habe einfach keinen Bock mehr auf das Teil.
    Hat von euch schon einer das Teil zurückgegeben??
    Habe ich das 14tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen ??
    Es ist ja nicht defekt so gesehen,es spinnt halt einiges, und mit Medion rummailen wie ich es hier gelesen habe, nein Danke.
    -Nav hängt sich immer wieder auf.
    -Usb erkennt den MD nur nach zigmal USB-Ports wechseln und ein ausstecken im Cradel.
    -usw usw.
    Nervt wie Sau!!!!!
    Danke im voraus für eure Antworten.
    MfG Thomas

  • Willkommen gante! :)


    Grundsätzlich (wird hier gerade immer wieder im Fernsehen drauf hingewiesen) hast Du gar kein Rückgaberecht in einem Laden, wenn keine Mängel vorliegen. Es sei alles Kulanz!


    Bei Aldi-Nord allerdings wird grundsätzlich ein vierwöchiges Rückgaberecht ohne Begründung eingeräumt.


    Wie hier öfter zu lesen war, läuft es bei Aldi-Süd ebenfalls nur auf Kulanzbasis, allerdings vermehrt mit Erfolg.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    2 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Hallo, Man hat ein sehr großes rückgabe recht bei Aldi süd .Man kann auch nach einem jahr zurückgeben.Den der Kunde ist König.(bei aldi noch).Aldi ist da sehr kollant .habe schon artikel nach einem jahr zurück gegeben und habe mein Geld zurück bekommen.

  • Zitat

    Original von willigode
    Hallo, Man hat ein sehr großes rückgabe recht bei Aldi süd .


    Falsch!


    Du hast gar kein Recht!

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  • Zitat

    Original von willigode
    Stimmt ist nur die kollance.


    Kulanz! :D


    Allerdings interessiert mich schon, um welche Artikel es sich gehandelt hat, die Du nach einem Jahr zurückgegeben hast ?(


    Ich meine nur, weil ich hier so ein Thermometer rumstehen habe, das ich kaum noch beachte, einen DVD-Player, der nicht mehr auf Höhe der Technik ist, was die Gehäusegröße betrifft, die PC-Boxen gefallen mir nicht mehr sonderlich, die Brotbackmaschine nutze ich kaum noch..... :D :D :D

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  • Du musst einfach nur warten, bis der gleiche Artikel (hoffentlich gab es kein Redesign der Verpackung oder des Artikels selber) im Angebot ist. Dann gehst du hin und gibst zurück, den Kassenbon hast du natürlich leider nicht mehr.


    Oder gibt es auch eine legale Variante nach mehr als ca. 4 Wochen einen Artikel bei Aldi Süd wieder gegen Erstattung des Kaufbetrages zurück zu geben?


    Ich hatte bisher nie Probleme, wenn ich mal was zurück gegeben habe. Das kam allerdings bisher sehr selten vor, denn in der Regel bin ich mit den Waren von Aldi sehr zufrieden.

  • zum bleistift computer(von letzen jahr im okt. dieses jahr zurück), mein chef sein navi wo medion 2.0 drauf war (leztes jahr).sich dann den neuen geholt(im nov.diese jahr) Begründung ,absolut unzufrieden mit dem teil .

  • Hallo,


    da die Frage mit dem 14 tägigen Rückgaberecht immer wieder auftaucht, hier mal ein wenig ausführlicher!


    14 tägiges Wiederrufs- und Rückgaberecht hat man nur bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312b BGB in Verbindung mit den §§ 312d und 355 BGB. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieses Rechtes sind...


    - Fernabsatzvertrag (d.h. Vertrag zwischen Unternehmer §14 BGB und Verbraucher § 13
    BGB, NICHT jedoch für einen Vertrag zwischen Unternehmer und Unternehmer)


    - Vertrag muß unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Email, Brief, Katalog,
    Tele- und Mediendienste), d.h. ohne körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien
    abgeschlossen worden sein.


    Liegt ein Fernabsatzvertrag vor, dann steht dem Verbraucher nach § 312d ein Wiederrufsrecht nach § 355 BGB zu. Alternativ kann ihm vom Unternehmer jedoch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB eingeräumt werden.


    Bei Dienstleistungen gelten abweichende Regelungen auf die ich hier auf die schnelle nicht eingehen möchte.


    Das Wiederrufsrecht besteht gem. § 312d BGB NICHT bei folgenden Verträgen:
    - bei kundenspezifischer Anfertigung (gilt nicht für Computer, z.B. bei Dell, auch wenn das
    Unternehmen oftmals so agumentiert. Dies wurde vom Bundesgerichtshof festgestellt)


    - bei Software Audio, und Videoaufzeichnungen wenn diese vom Verbraucher entsiegelt
    worden sind (Also Achtung beim auspacken der Navi Software!)


    - bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten


    - bei Wett- und Lotterieleistungen


    - bei Versteigerungen (Wichtig: Ebay Auktionen gelten nach aktuellem Stand der
    Rechtssprechung nicht als Auktionen, d.h. dem Verbraucher steht definitiv ein
    Wiederrufsrecht zu.)


    Damit der Wiederruf gültig ist muß FRISTGERECHT wiederrufen werden! Der Wiederruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 14 Tagen erfolgen! Rechtzeitige Absendung genügt dabei (§355 Abs.1 BGB)


    Vorsicht: Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu dem man über seine Rechte vom Unternehmer belehrt worden ist! Dabei muß Name und Adresse mitgeteilt werden gegenüber dem der Wiederruf zu erklären ist. Ist der Fristbeginn streitig dann muß der Unternehmer den Nachweis erbringen das nicht fristgerecht wiederrufen wurde (§355 Abs.2 BGB).


    Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist allerdings NICHT vor dem Tag des Eingangs beim Verbraucher, also von dem Tag an an dem ihr die Ware angenommen habt.


    Seid ihr nicht über eure Rechte informiert worden (z.B. per Email) dann erlischt euer Wiederrufsrecht nicht.


    Fazit: Ihr hab somit KEIN 14tägiges Rückgaberecht bei Aldi. Bei Amazon oder einem Internethandel (z.B. Dell) hingegen würde euch ein solches Recht zustehen!


    Bei Aldi seid ihr wie bereits kurz beschrieben auf die Kulanz angewiesen. Das ist wiederum nicht der Fall wenn etwas defekt ist. Hier gelten gesonderte Bestimmungen. Das beschreibe ich hier aber jetzt nicht mehr. Vielleicht sollte ich hierfür mal einen extra Thread aufmachen?! Ich werde drüber nachdenken.


    Ob das Nordnungsproblem ein "Defekt" ist, ist strittig. Vielleicht hört man hierzu die nächste Zeit etwas?!


    Grüße


    P.S.: Bei Fragen und Anregungen einfach einen Beitrag schalten!

  • Achja das mit dem USB erkennen hab ich auch unter Win2000. Dafür mußt du das Gerät einfach aus der Cradle nehmen, einen Softreset machen und rein damit. Keinen SR während das Gerät im Cradle ist, sonst klappt das nicht.


    Gruß

  • Bei Aldi-Nord heißt es wörtliche auf der Web-Seite:


    "ALDI-Garantie


    Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,


    alle von uns zusätzlich zum Lebensmittelsortiment verkauften Produkte können Sie in allen ALDI-Märkten innerhalb von 1 Monat nach Kauf ohne jede Begründung gegen Vorlage des Kassenbons zurückgeben. Der Kaufpreis wird Ihnen erstattet."


    Wenn Aldi-Nord später noch Produkte aus den Aktionen gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknimmt, dann handelt es sich um Kulanz. Innerhalb der 4 Wochen ist es eine garantierte/zugesicherte Leistung von Aldi-Nord.

  • Hatte eine Menge Ärger wegen meines 95000 und 2910 Navigerätes.
    Letztendlich nach einschalten von Aldi ( Medion ...da lief nix !! ) gings aber sehr rasch und auch letztendlich zu meiner vollsten Zufriedenheit.
    Im Endeffekt waren die dann ...und auch Medion ( !! ) sehr kulant und das nach 5 Wochen ( Medion 95000) bzw. 1 1/2 Jahren ( 2910 )


    Grüße....eines - Kunden : drink

    Grüße....

  • Mein Schwager hat sich den 40600 damals gekauft. Dann gab es Probleme mit der Hardware (Hänger mit plötzlichem Einfrieren des PDA). Er hat ihn dann als Firmenkunde zu Medion geschickt. Von dort kam er als Gerät ohne Defekt zurück. Der Fehler blieb aber.


    Dann hat er ein Fax an Medion geschickt und sich trocken aber bestimmt über den Service und das Gerät geäußert. Fast postwendend hat sich Medion telefonisch gemeldet und gesagt, dass sie keine unzufriedenen Kunden haben wollen und ihm angeboten, dass er einfach das komplette Gerät zurücksenden soll und dann ein Neugerät im Austausch erhält. Das hat auch einwandfrei funktioniert.


    Es scheint also sehr unterschiedliche Qualitäten des Medion-Service zu geben habe ich den Eindruck.