Neue AGB

  • Hab mir grade die AGB vom MN 4.2 angesehen. Interessant find ich den Absatz §8 "Dekompilierung und Programmänderung":



    Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind dem Anwender untersagt, es sei denn, sie dienen der Beseitigung schwerer Fehler, insbesondere solcher, die mit organisatorischen oder sonstigen vertretbaren Hilfsmitteln nicht umgangen werden können. ...


    Spinn ich? D.h. ich darf die Fehler im Programm jetzt alle selbst ausbügeln und brauch mich deswegen nicht vor Navigon zu fürchten???


    Es wird jetzt auch nur mehr von Änderungen am Programm geredet. Das Kartenmaterial wird hier nicht wie früher zur Software dazugezählt. D.h. Änderung in der Karte ist legal. Stimmt das?


    Oder bin ich blind? :D


    lg
    Stefan