Garantieverlust bei veränderung des Skins

  • Hallo, ich bin neu hier und auf der Suche nach einem Navi.


    Ich hab schon gesucht aber leider keine passenden Antworten gefunden.


    Wenn ich die Software des 4410 verändere was ja z.B. mit dem sokobana Skin passiert ist dann dass Gerät weiterhin innerhalb der Garantie oder ist das offiziell nicht zulässig?


    Auf welche Handyfunktionen kann ich mit dem 4410 zugreifen? (SMS)


    Wie warscheinlich ist es dass demnächst ein Active Cradle als Zubehör angeboten wird. Wäre ja ganz Praktisch nicht immer alles abzustöpseln.


    Danke für eure Antworten.


    Gruß Marcus

  • Das AC gibt es doch schon als Zubehör, allerdings mit der Fernbedienung.


    Wenn du die nicht brauchst, finden sich bestimmt Abnehmer.

  • smartprofi


    Durch das Installieren der Skins wird die eigentliche Navigationssoftware NICHT verändert. Es handelt sich dabei eher um Modifikationen am GUI (Graphical User Interface) der Software, also den Bedienelementen, die auf dem Display des Geräts sichtbar sind (Softkeys) und über die diverse Einstellungen meist komfortabler vorgenommen werden können, als im Original. Hinzu können noch die Anzeigen von bestimmten Parametern sein, welche die Original-Skin zumindest so nicht anzeigt.
    Wie man hier bei einigen Skins sehen kann, steckt dort sicher ein erheblicher Aufwand drin - aber die grundlegende Funktion lässt sich auf das voran Geschriebene reduzieren.


    Außerdem kommt VOR der Garantie grundsätzlich erst einmal die GEWÄHRLEISTUNG, die vom Leistungsumfang her meist sehr viel weiter geht, als Garantie. Während Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, handelt es sich bei der Gewährleistung um ein gesetzlich verbrieftes Recht - Gewährleistungspartner sind in der Regel der Kunde und der Verkäufer der mangelhaften Sache. Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer für ALLE Kosten aufkommen, die durch den Mangel entstehen - also auch Porto und Versandkosten! Garantieleistungen beschränken sich häufig auf den Ersatz eines fehlerhaften Bauteils und dessen Austausch, während hierbei häufig die Versandkosten vom Kunden zu tragen sind.


    Bezogen auf dein GoPal-System wäre anzumerken, dass dies mit relativ einfachen Mitteln wieder in den Ursprungszustand zurückgeführt werden kann. Und darauf - die Konstellation der Hardware mit der Original-Software - hast du Gewährleistungsansprüche (2 Jahre, wobei im ersten halben Jahr der Verkäufer nachweisen muss, dass der Artikel beim Kauf fehlerfrei war). Würdest du also eine der hier angebotenen Skins auf deinem PNA installieren und das Gerät würde aus irgend einem Grund die "Grätsche" machen, müsste dir der Verkäufer nachweisen, dass die Installation der Skin den Fehler verursacht hat (was er aber nicht kann). Hättest du hingegen noch die Möglichkeit, das System wieder in den "jungfräulichen Zustand" zurück zu führen, ließe sich so ggf. eine unnötige Diskussion verhindern.


    Ich behaupte einfach mal, dass du aber auch bei der Installation einer individuellen Skin deinen Gewährleistungsanspruch nicht verwirken kannst...

  • Zitat

    Original von bandrian
    Hallo, das ist genau umgekehrt.garantie gesetzlich, gewährleistung freiwillig!!!


    Hallo bandrian,


    es tut mir leid, aber du irrst.
    Die Regelungen zur Gewährleistung sind in verschiedenen Paragraphen des BGB beschrieben (siehe z.B zur Umkehr der Beweislast §476 BGB).

  • Zitat

    Original von bandrian
    Hallo, das ist genau umgekehrt.garantie gesetzlich, gewährleistung freiwillig!!!


    Blödsinn! Ein Blick ins BGB kann Dir da leicht helfen.


    cu
    Andreas

  • Zitat

    Original von bandrian
    Hallo, das ist genau umgekehrt.garantie gesetzlich, gewährleistung freiwillig!!!


    Sorry, auch die drei Ausrufezeichen machen's nicht richtig.
    Gesetzlich ist die Gewährleistung geregelt. Die Garantie ist ein zivilrechtliches Versprechen (Vertrag) auf Gewährleistung gegen Sachmängel.

    Gruß
    TeeSteinchen

  • An den halbjuristen Jörg.


    Es tut mir Leid, aber Du irrst Dich tatsächlich. Die Garantie ist das stärkere Mittel für den Kunden und geht über die Leistungen der Gewährleistung - 2 Jahre - hinaus.
    Dabei gibt es bei der Gewährleistung zwei Besonderheiten:
    In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelfrei war, in den restlichen 18 Monaten obliegt es dem Kunden zu beweisen, dass sie von Anfang an mit dem Mangel behaftet war.
    Da beide Parteien dies wohl schlecht beweisen können, wird der Verkäufer in der Regel in den ersten 6 Monaten die Ware austauschen. Dabei ist aber zu beachten, dass er ein zweimaliges Nachbesserungsrecht hat.
    In den restlichen Monaten ist der Kunde mehr oder weniger, wegen seiner schlechten Beweislage, auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
    Diese Schwierigkeiten gibt es bei der Garantie nicht. Die Vorgaben hierfür macht der Verkäufer - Dauer, für was er garantieren will u.a. -. Daran ist er aber dann auch für die gesamte Dauer der Garantie gebunden. Die Beweislast liegt ausschließlich bei ihm.


    Sieh mal bei den §§ 443, 477 BGB nach. Dann wirst Du mir vielleicht zustimmen.


    Zu der Eingangsfrage möchte ich nur anmerken, dass ich es für zweifelhaft halte, dass bei Veränderung des Skin, die Garantie oder Gewährleistung bestehen bleibt. Risiko.


    Nichts für ungut.


    Haribo8

  • Hallo haribo8,


    ich weiß jetzt nicht, woher du deine falschen Aussagen zur Garantie ("...das stärkere Mittel...") hast, aber ich kann zumindest auf eine teiljuristische Ausbildung mit einem Schwerpunkt auf das Bürgerliche Recht zurückblicken.


    Ich bleibe dabei: Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, da der Hersteller einer Sache kein Garantieversprechen abgeben muss!
    Das sieht bei der Gewährleistung grundsätzlich ganz anders aus, da sie bei praktisch jedem Vertrag zwischen den Vertragspartnern anzuwenden ist.
    Zwischen dem Hersteller einer Sache und dem Käufer besteht in aller Regel kein Vertragsverhältnis, sofern der Hersteller nicht auch als Verkäufer dieser Sache tätig wird.

  • Vielleicht kann ja der FAZ-Artikel etwas zur Aufklärung beitragen.



    Zur Eingangsfrage: Wie sieht's denn mit der Garantie am PNA/PDA/PC/NB/etc. aus, wenn ich neue Software installiere oder gar (z.B. per XP-Style) die XP-Oberfläche (Skin) verändere? ;) Es läßt sich alles mit Bordmitteln (den org. Datenträgern) wieder rückgängig machen, das ist hier IMO der entscheidende Punkt.


    Das Thema 'Flashen' lasse ich mal außen vor, das ist aus meiner Sicht wirklich heikel.

  • Zitat

    Original von Ralf25
    ...Das Thema 'Flashen' lasse ich mal außen vor, das ist aus meiner Sicht wirklich heikel.


    Hallo Ralf,


    da möchte ich dir nicht widersprechen, zumal man mit einem falschen Flash-Image (für andere Hardware) oder durch Fehler beim Flashen (z.B.: Unterbrechung der Spannungsversorgung) konkrete, irreversible Schäden verursachen kann.
    Und da der Verursacher für einen Schaden haftet, dürften bei Schäden, die durch das Flashen von ROMs entstehen, häufig unerquickliche Diskussionen vorprogrammiert sein, wenn ein schusseliger Kunde Ansprüche stellt...

    • Offizieller Beitrag

    aber ein verhunsemiesepeterter skin kann (wie Ralf25 schon sagte) einfach wieder rückgängig gemacht werden, insofern steht diesem versuch nichts im wege!



    mfg rohoel.

  • Also ich halte einen Fremskin auch für unkritisch.


    Wenn das ein geschlossenes System wäre, dann ok, aber der Hersteller legt ja sogar eine DVD bei, um alles wieder selbst aufzuspielen.


    Das unterscheidet sich nicht wirklich von einem PC und da hatten sogar die Hersteller mit Garantilabeln versucht, das Basteln zu unterbinden und das wurde ganz klar entschieden, dass es erlaubt ist.


    So, do it.


    Gruß
    Andreas