TT6 gebraucht verkaufen?

  • Also die Hinweise könnten ja von Tomtom selbst kommen. Aber ich meinte, eher wieso eBay die Angebote löscht. Verlieren sie dadurch doch ihre Verkaufsprovision.

    Einmal editiert, zuletzt von carfal ()

  • Zitat

    Original von carfal
    Aber ich meinte, eher wieso eBay die Angebote löscht. Verlieren sie dadurch doch ihre Verkaufsprovision.


    Du weisst aber schon, dass EBay belangt wird, wenn sie gegen "vermutliche" Raubkopien nicht vorgehen? ?(


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - insofern besser einmal zu viel als einmal zu wenig einschreiten.


    Und gerade ist ja ein Urteil bzgl kopierter Markenartikel verhängt worden (wobei ich gerne wüsste, wie EBay das umsetzen will)

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Du weisst aber schon, dass EBay belangt wird, wenn sie gegen "vermutliche" Raubkopien nicht vorgehen? ?(


    So wie ich das hier verstehe, werden alle Auktionen mit gebrauchter Tomtom-Software gelöscht, man hat nur Glück, falls das nicht passiert. Oder man muss dazuschreiben, dass es sich dabei um eine Originalversion handelt. Willkommen in einer Welt ohne Unschuldsvermutung.

  • Hallo zusammen,


    mein Vater will jetzt auch sein ca. 1 Jahre alte TomTom Mobile 5 Software mit Bluetooth Maus verkaufen. (Damals in Set mit den SDA bei Otto gekauft).


    Er ist sich nicht ganz sicher ob er es schon 2 mal aktiviert hat.


    Gibt es nun Neuigkeiten ob TomTom inzwischen anders reagiert oder muss das über den Anwalt laufen?


    Danke schon mal

  • Nö, lt. TTLegal hat sich nix daran geändert.


    Dein Vater kann überpüfen wie oft er es schon aktiviert hat - einfach auf ttcode.com gehen und den Produktcode eingeben. Wenn dort zwei Gerätecodes auftauchen, dann hat er schon zweimal aktiviert.


    cu Peter

  • Achtung, das deutsche Urheberrecht unterscheidet bei Software 2 Gruppen:


    1. Software, die auf Datenträgern ausgeliefert wird (ala Windows)
    2. Software, die vorinstalliert geliefert wird


    Imho gehört Software, die downloadbar ist auch zu Zweiterem.


    Vergleiche ala Windows OEM Urteil sind daher mit Vorsicht zu genießen.


    Ich denke, TT wird da schon wissen, was Sache ist.

    :D Gruß NN :D

  • Natürlich noch die Unterschiede vergessen:


    Bei 1. ist ein Weiterverkauf nicht verhinderbar, bei 2. kann der Urheber genau vorschreiben, was mit der Software passiert (sofern er es VORHER irgendwo mitgeteilt hat, also z.B. über die Lizenzbestimmungen, die sicherlich bei TT beilagen / vor Nutzung abgenickt werden mussten).

    :D Gruß NN :D

  • Also hätte ich ja mit mein TomTom Mobile 5 Deutschland mit Bluetooth Maus (Set) keine Probleme?


    Kann ich das hier "offiziell" anbieten? Wie viel könnte ich denn verlangen?


    Danke nochmals

  • Servus,


    hier im Forum kannst Du es nicht anbieten bis wir ne genaue Auskunft von TT-Legal bekommen haben, wie es denn jetzt wirklich mit dt. Recht und der EULA aussieht.


    Lt. den Lizenzbedingungen und der letzen Auskunft von TT-Legal hast Du nur ein Nutzungsrecht an der SW und kein Eigentumsrecht - von daher ist der Verkauf durch Dich lt. TT nicht rechtens. Und daher werden SW-only Angebote von TT im Forum bis zur endgültigen Klärung (wann auch immer die kommt.....) gelöscht.


    cu Peter

  • Also ganz doof:


    Ich habe mir Software gekauft die ich nach irgendeinen Recht, das hier in Deutschland nicht gilt, nicht weiterverkaufen könnte?


    Kann ja wohl nicht sein. Ich meine ich würde es verstehen, dass wenn man ein TomTom Go kauft, die Software nicht getrennt verkaufen darf, aber wenn man sich die Software so kauft, muss man die ja wieder weiterverkaufen können... X(


    Kann ja BMW auch sagen: Du hast nur das Nutzungsrecht an den BMW, aber darfst den nicht weiterverkaufen. Wo kommen wir denn dahin...

  • Zitat

    Original von Martiny


    Kann ja BMW auch sagen: Du hast nur das Nutzungsrecht an den BMW, aber darfst den nicht weiterverkaufen. Wo kommen wir denn dahin...


    Können sie nicht, denn ein BMW ist keine SW sondern Hardware ;D :D


    Nochmal: Es ist nicht bewiesen, dass die Lizenzvereinbarungen in D nicht gelten, das einzige was TT sagt ist, dass man die SW nicht weiterverkaufen darf - so steht es in den Lizenzvereinbarungen drinnen. Und bis jetzt ist noch keiner gegen diese Lizenzvereinbarung gerichtlich vorgegangen.


    Solltest Du bzw. Dein Vater die SW doch weiterverkaufen, wird Dir TT auch keine Strick daraus drehen - sie werden nur dem Käufer einen neuen Aktivierungscode verweigern, sollte der über ttcode.com keinen mehr bekommen.


    Lt. der Lizenzvereinbarung erwirbst Du ein Nutzungsrecht an der SW und kein Eigentumsrecht und kannst es von daher auch nicht verkaufen. Die einzige Möglichkeit eine TT-SW zu verkaufen ist, wenn sie nicht genutzt sprich aktiviert wurde.


    Das war die Aussage von TT-Legal - und daraufhin hat der Boardbetreiber entschieden, dass im Flohmarkt keine TT-SW mehr verkauft werden darf.


    cu Peter

  • Und was ist, wenn man nicht die Software, sondern das Nutzungsrecht an jemand anderes abtritt? ;)



    Gruß,
    Markus

  • Natürlich kannst Du Deine Software ohne Probleme verkaufen, wenn Du sie selbst auf einem unabhängigen Originaldatenträger extra erworben hast.


    Nur das wars dann auch schon. Wenn sich TT weigert, diese dem neuen "Besitzer" zu aktivieren, hast Du eben ein Problem. Einen Aktivierungszwang Seitens TT kann ich nirgends im Gesetz finden.

    :D Gruß NN :D


  • Wenn Du Deinen BMW mietest, schon .... ;):D

    :D Gruß NN :D