Blitzer - ein schweizer Rechtsgutachten

  • Was Neues aus der Schweiz:


    Dazu gibt es hier ein Gutachtens von Prof. Dr. iur. Dr. phil. Hans Giger (Rechtsanwalt Zürich und Universität Zürich).
    ((Schweizerische Juristenzeitung (SJZ, Ausgabe Nr. 7 v. 1.4.2007, 103. Jg., S. 165 ff))
    Der Autor setzt sich darin mit dem Für und Wider der ASTRA-Verlautbarung und dem gültigen Straßenverkehrsgesetz auseinander.


    Grüße
    Fred

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  • Zitat

    Original von loew
    bitte beachtet, dass es hier ausschließlich um das o.a. Thema geht.


    ...und daß es ausschließlich um schweizer Recht geht.


    Danke
    Fred

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  • Hallo


    In der Tat wird man kaum von der Situation in der Schweiz Rückschlüsse auf die Situation in D ziehen können... schon gar nicht zu Fragen von Vertrieb und Besitz.


    Interessant und nett finde ich aber diese Passagen... unabhängig davon, ob dies nun ein Verbot in der Schweiz bestätigt oder nicht...



    Hier behaupte ich einmal: Der "Mann" rechnet nicht mit der Schlechtigkeit der Menschheit bzw. der Userschaft... ;D ...Klar, das Navi bleibt ein reines "Informationsgerät". Die Frage in der Praxis ist aber: Was macht der User mit den einzelnen Informationen bzw. in welche Lage wird er durch die Informationen versetzt? Dazu schweigt sich das Gutachten aber aus.


    MfG

  • Hi,
    der Schweizer Prof geht in seinem Gutachten davon aus, das der Verkehrsteilnehmer lediglich die Information über die Standorte erfahren will; er geht nicht davon aus, dass der Verkehrsteilnehmer mit Blitzerwarner zwischen den Radarkontrollen grundsätzlich schneller als erlaubt fahren will.


    Da beißt sich die Katze in den Schwanz!


    Gruß
    Günther

  • Dieser Dr. Dr. bzw. die Autoren des Artikels haben sich selber disqualifiziert mit dem Satz "Im Ergebnis darf festgestellt werden, dass der Autor dieser juristischen Analyse die Auffassung der Radar-Infozentrale bestätigt, wonach das ASTRA mit dem zu Beginn des Jahres 2007 in Kraft gesetzten Verbotes seine Kompetenzen überschritten hat und ohne rechtliche Grundlage vorgeht."


    Original-Text hier, <-- das ist kein Verbot sondern Zitat "Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind."


    Also es bleibt dabei: Keiner weiß was Genaues.


    Achim

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  • Nun wäre der Ball erst mal wieder beim ASTRA, das nun ein Gegengutachten erstellen lassen müßte betr. seiner Gesetzlichkeit. Ist die Frage, ob das kommt bzw. ob das ASTRA nicht derzeit dringendere Probleme hat.


    Der Urheber des Gutachtens ist derzeit jedenfalls erst einmal schwer zu toppen.


    Grüße
    Fred

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  • Zitat

    Original von FredT
    Der Urheber des Gutachtens ist derzeit jedenfalls erst einmal schwer zu toppen.


    Der "Gutachter" wurde offensichtlich von radar.ch bezahlt ;D, noch Fragen? Das ASTRA 'muss' gar nichts machen, denn es hat nur eine Meinung kundgetan.


    Wie auch Popo schrieb: "Alles andere ringsherum sind Texte, welcher ein Laie geschrieben hat... = 0 Wert."


    Achim

  • Ich weiß zwar nicht, warum Du " " gesetzt hast, aber irgendwer muß immer für eine Arbeit löhnen, so is' dat halt. Und nix verwerflich. Aber gegen die geäußerte Rechtsmeinung müßte ASTRA schon mit stärkerem Geschütz aufwarten, um seine Meinung durchzusetzen.


    Im übrigen wird der Prof. wohl nicht seine rechtliche und fachliche Reputation für ein paar Silberlinge verkaufen, da denke ich schon, daß er seine Arbeit gut und nachprüf/vollziehbar geleistet hat. Oder?


    Und Laie ist er wohl auf seinem Fachgebiet kaum...


    Grüße
    Fred

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    Einmal editiert, zuletzt von FredT ()