Autoradio versichert - Versicherung beruft sich auf Garantie

  • Guten Morgen zusammen,



    ich habe ein Autoradio mit Anlage seperat über die Auto Vollkaskoversicherung versichern lassen, da ich
    viel Geld dafür ausgegeben habe. Mein Radio ist leider kaputt gegangen und ich
    habe mich beim Versicherer gemeldet.



    Vorweg: Meine Versicherung übernimmt Selbstverschuldung, Diebstahl etc.



    Der Versicherer sagte mir, dass ich das Radio beim Unternehmen
    einschicken soll und mich auf Garantie berufen soll, da sie angeblich
    mit diesem Unternehmen nicht im Kontakt stehen und nicht wissen, wo man
    denn Radios dieser Marke einschicken müsste. Ich tat es nicht und
    behauptete, das Unternehmen gewährleisten mir Eigenverschuldung nicht.
    Die Versicherung sagte mir, ich solle dieses Radio noch einmal einsenden
    und einen Kostenvoranschlag beantragen. Mit diesem Kostenvoranschlag
    sollte ich zum Versicherer gehen und die bezahlen mir die entstandenen
    kosten.



    Mein Problem ist, ich kann das Radio nicht einsenden, da ich nicht weiß wo und auch den Garantieschein verlor.



    Ich kann und will nicht einsehen, dass ich als Versicherter mich um
    alles kümmern muss, auch weil der Versicherer beim Abschluss der
    Versicherung das Radio sah und mich nicht mit einem Wort darauf
    aufmerksam machte, dass es bei einem Schaden zu solchen Komplikationen
    kommen könnte.



    Habe ich das Recht es einzufordern, oder kann der Versicherer das
    einfach mit mir machen? Ein Ersatzradio bekomme ich auch nicht. Ich finde, das was die Autoversicherung zurzeit macht nicht in Ordnung und werde wahrscheinlich, unabhängig von diesem Fall meine Autoversicherung wechseln.

  • Hallo Neuhaus


    zunächst willkommen hier im Forum.


    Zur Vollkaskoversicherung bei PKWs (VK) im Allgemeinen.


    Der Sinn der VK ist das Erstatten von Schäden am PKW durch Eigenverschulden z. B. Auffahrunfall als verschuldender Auffahrer. Auch versichert sind einige Schäden anderer Gewalten von außen, wie Vandalismus oder Hochwasser, welche die Teilkasko (TK) nicht erstattet. Die TK erstattet Diebstahl, Sturm und Wildunfälle.


    Autoradios sind bis zum Wert von 1000,-- € in der VK und TK mitversichert, jeweils unter Berücksichtigung der Eigenbeteiligung (SB). Da VK ohne Eigenbeteiligung sehr teuer ist, hat man dort meist einen Eigenanteil von 750,-- bis 1000,--€ eingeschlossen und für den inkludierten TK-Fall keine SB.


    Für teurere Radios die die 1000,-- € überschreiten werden Aufschläge verlangt, so weit so gut und auch bei Dir geschehen..


    Dann muss man aber auch der Versicherung nachweisen, meist schon zum Abschluss, weil sich damit der Aufschlag bestimmt, um welches Radio es sich handelt.
    Also z. B. ein Werksmodell Mercedes Command nach KFZ Rechnung.
    Bei einem Gebrauchtwagen den Nachweis durch Nennung des Modells im Kaufvertrag, egal ob Werks- oder Nachrüstradio.
    Bei einem selbstbeschafften Radio die eigene Rechnung.


    (Du schreibst übrigens, das Radio wurde in Augenschein genommen, also doch Wert und Alter festgehalten!)


    Jetzt schreibst Du weiter, das Radio ist durch Selbstverschulden kaputt gegangen. Wenn dies nicht im unmittelbaren Betrieb mit dem Auto verbunden ist, also mit dem fahrenden Auto ein Unfall mit Schaden auch am Radio, ist dies nach den Versicherungsbedingen für die VK des Autos eigentlich kein Versicherungsfall, wenn nicht ausdrücklich Weiteres eingeschlossen wird. Beim stehenden Auto wäre im Standard eingeschlossen ein Einbruchsversuch ohne Erfolg, also Radio beschädigt, aber noch vorhanden oder die höheren Gewalten von außen, wie oben beschrieben.


    Ist das Radio nun durch sonst wie geartetes Verschulden kaputt gegangen und nachweislich jünger als 2 Jahre, kann die Versicherung zunächst auf Abwicklung über die Gewährleistung und Garantie pochen. Vielleicht liegt es ja doch nicht an Dir. Dazu brauchst Du nur die Zulassung des Autos, falls Werksradio bzw. die Rechnung des Nachrüstrautoradios. Zuständig für die Abwicklung ist der Händler der das Radio verkauft hat, auch ohne Vorlage der Garantiekarte. Wichtig ist der Kaufnachweis. Das Fehlen von Garantiekarten wurde m. W. schon mehrfach von Gerichten als Ablehnungsgrund zur Garantieabwicklung abgelehnt, es reicht der Kaufnachweis.


    Hast Du nun ein Gebrauchtauto mit Gebrauchtradio und gar nichts an Papieren für die Garantieabwicklung, kannst Du nur noch das Radio bei jedem anerkannten versierten Reparaturbetrieb oder auch im Saturn/Media abgeben, zwecks Reparatur oder Kostenvoranschlag.
    Die Versicherng verlangt für die Erstattung immer einen Nachweis der Schadenshöhe und Schadensbeschreibung, entweder per KV oder Reparaturrechnung. Vergleiche Blitzschäden an Computern, da wurde oft getrickst um beim Basteln "verbrannte" PCs ersetzt zu bekommen.
    Auch wegen des Erstattungsbetrages für den ggf. anerkannten VK-Fall über der fälligen Selbstbeteiligung, die Du wohl auch hast, ist der Schadensnachweis zwingend.


    Stellt sich dann heraus, das Dir das Radio hingefallen ist oder durch unsachgemäßen Anschluß "verbrannt" oder du hast Kaffee reingeschüttet, was auch immer, kannst Du je nack VK Vertrag nur noch auf Kulanz der Versicherung hoffen, ob dies ein an zu erkennendes Selbstverschulden ist.
    Da einen Versicherungswechsel anzukündigen hilft überhaupt nicht, denn alle Versicherungen verfahren so.


    Und kümmern must Du dich auch selber um die Abwicklung, da es kein Unfall ist, wo die Versicherungen gerne "mit wir kümmern uns um alles" werben. Und wenn, es würde Dir ja auch als Schadensabwicklungskosten angerechnet.
    Bei einem Unfallschaden von 4000, -- € ist es Dir zunächst egal wenn Du 1000,-- Eigenanteil hast und die Versicherung zu den 4000,--€ bzw. verbleibenden 3000,--€ auch noch das Abschleppen mit vielleicht 400,-- übernimmt. Am Ende zahlst Du es mit Prämie(enaufschlag)


    Es ist ein VK Fall und kein Haftpflichtfall, wo die Versicherung des schuldigen Unfallgegners zahlt


    Noch was habe ich anzumerken, jedes anerkanntes Selbstverschulden, wo die VK zahlt und nicht die TK, da gibt es kein Malussystem, führt auch bei der kleinsten Erstattungssumme über den Selbstbehalt zur Rückstufung um 3-5 Versicherungsklassen. Es war ja Deine Dummheit. Ein Haftplichtfall muss nicht zwingend gleichzeitig gegeben sein, wo dann auch noch zurückgestuft wird. Rückstufungen gibt es getrennt für jede Versicherung, also der VK und der Haftpflicht immer wenn diese jeweils leisten muss.
    Wenn Du nun 1000,-- Eigenanteil hast, und die Rückstufung dich über mehrere (bis 7) Jahre auch durchaus einige hundert € Prämie kostet, eh Du wieder auf dem jetzigen Rabattsatz bist, kannst Du Dir auch ein neues Radio kaufen.


    Vorher also bitte mal alles abklären, wo Du im Falle einer Erstattung durch die Versicherung wirklich landest bezüglich Deiner SB und einer möglichen Umstufung, bevor Du dich weiter aufregst.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

    11 Mal editiert, zuletzt von PSR ()

  • Achtung, das folgende stellt nur meine eigene Meinung dar und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung.


    Es ist im Versicherungsrecht allgemein üblich, dass sich der Geschädigte (Du) auch ein wenig selbst kümmern muss. Du kannst das ganze natürlich auch an einen Profi abgeben. Der baut das (bisher unbekannte) Radio aus, schickt es ein und übergibt Dir einen Kostenvoranschlag. Die Kosten für Aus- und Einbau etc. könntest Du dann versuchen ebenfalls von der Versicherung zu bekommen.


    Falls Du das Radio doch lieber selbst einschickst, könntest Du den Hersteller/ seine deutsche Niederlassung fragen, wohin das Gerät einzuschicken ist.


    Warum Dir Deine Versicherung nicht gleich ein neues Gerät schenken möchte ist auch klar. Eine Versicherung ist ein gewinnorientiertes Unternehmen und möchte natürlich Kosten sparen, wo es geht. Und eine Reparatur ist meist preiswerter, als Neukauf. Bei den meisten Versicherungen hat der Versicherte und/ oder Geschädigte eine Mitwirkungspflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.


    Aber lass uns das ganze mal konkreter und praktischer machen: um welches Gerät handelt es sich und welcher Schaden ist eingetreten?

  • Hallo Black magic, etwas ausführlicher und zu den (auch nicht vollständigen und verbindlichen) Gepflogenheiten einer PKW Volkasko habe ich das ja beschrieben.


    In erster Linie ist ja das Radio als automatisch mitversichertes Zubehör, hier mit Mehrwertaufschlag, zu den Versicherungs-und Leistungsbedingen des Autos versichert.
    Im Gegensatz zu den hier oft diskutierten mobilen Navis. Da greift keine PKW-Versicherung weder die TK, noch die VK.


    Er hat nach dem Geäußerten keine separate "Radioversicherung" ab Händler, wie sie z. B. für Handys verkauft werden als "Rundum sorglos Paket" für alle Fälle, wo auch schon mal eigene Schusseligkeit, wie "hingefallen" oder "Kaffee drüber" versichert ist.


    So gesehen ist ja der Schadensfall am Radio im Betrieb des versicherten Autos schon von der Versicherung berechtigt zu hinterfragen.


    So weit ich weiß, zahlt die Versicherung auch den Blechschaden, falls mir das Auto bei einem notwendigen Radwechsel vom Wagenheber fällt. Welche Schusseligkeit dann am eingebauten Radio sich vorzustellen ist, da komm ich jetzt nicht drauf, außer vielleicht 2 CDs ins Laufwerk schieben. Und ob dies dann für die VK Auto mit Radio ein Versicherungsfall ist, ich weiß es nicht. Ein- und Ausbau, selber durchgeführt und da geht was kaputt, zählt m. w. nicht zum Betrieb, weil dies als "Facharbeit durch geschultes Personal durchzuführen" betrachtet wird.



    Wie dem auch sei:


    Aus dem möglichen Schaden einen Versicherungsschadensfall zu machen, der dann mit der fälligen Selbstbeteiligung (ich denke mal, gegeben) und Rückstufung in Summe wahrscheinlich eh die tatsächlichen Reparaturkosten oder Nettoneuwert überschreitet, so das der ganze Aufwand sich nicht lohnt, wundert mich eh.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)